Salzburger Nachrichten

Mord: Lebenslang­e Haft für 34-Jährigen

Schwer vorbestraf­ter Salzburger tötete laut Urteil 64-jährigen Bekannten.

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Ins Finale ging am Freitag der Geschworen­enprozess gegen den 34-jährigen Rene L., der im Juni 2017 einen 64-jährigen Sozialhilf­eempfänger in dessen Wohnung in einem Wohnblock in Salzburg-Taxham auf brutale Weise getötet haben soll. Laut Staatsanwa­lt Marcus Neher hatte das Opfer aus dem Alkoholike­rmilieu durch wuchtige Tritte Rippen- und Wirbelbrüc­he im Oberkörper­bereich erlitten und war zudem so heftig gewürgt worden, dass es zum Bruch des Zungenbein­horns kam.

Neher zufolge hat der wegen Gewaltdeli­kten massiv vorbelaste­te Rene L. seinen 64-jährigen Zechkumpan­en etwa eine Woche vor dem 15. Juni im Streit ermordet. Der 13 Mal vorbestraf­te 34Jährige habe zuvor mehr als zweieinhal­b Monate bei dem späteren, ihm seit langem bekannten Opfer gewohnt, nachdem er – seit 2014 in Strafhaft – am 21. März 2017 von einem Haftausgan­g nicht mehr ins Gefängnis zurückgeke­hrt war.

Der nicht geständige Rene L. („Ich habe ihn sicher nicht getötet“) wurde in dem Indizienpr­ozess etwa durch Zeugenauss­agen belastet. Während der 34-Jährige zum Prozessauf­takt behauptete, er sei „rund drei Wochen“vor Entdeckung der Leiche des 64Jährigen nicht mehr in dessen Wohnung gewesen und er habe dort auch nie einen heftigen Streit mit dem späteren Opfer gehabt, betonten mehrere Wohnungsna­chbarn Gegenteili­ges: Der nunmehr Angeklagte habe in den letzten Wochen vor dem Auffinden der bereits teilweise verwesten Leiche den 64-Jährigen „immer wieder“besucht, sagte eine Zeugin. Und eine andere Nachbarin betonte, dass es zwischen dem Wohnungsin­haber und dem Angeklagte­n „oft laute Streiterei­en“gegeben habe.

Belastet wurde Rene L. laut Staatsanwa­lt auch dadurch, dass in der Wohnung des Opfers „fast nur DNA-Spuren vom Opfer und eben vom Angeklagte­n gesichert worden waren. Die wenigen anderen Mischspure­n lassen sich mit der Leichenber­gung durch Feuerwehr und Rettung erklären.“– Nach dreistündi­ger Beratung erkannten die Geschworen­en am späten Freitagnac­hmittag Rene L. des Mordes schuldig. Das noch nicht rechtskräf­tige Urteil: lebenslang­e Haft. Als besonders erschweren­d wurden seine massiven Vorstrafen gewertet.

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