Onlinehandel strenger geregelt
Internethändler können sich den Gerichtsstand nicht aussuchen: Wer in Österreich um Kunden wirbt, unterliegt heimischem Recht. Produkte müssen bald EU-weit gleich zugänglich sein.
Lang hat es gedauert, aber nach sechs Jahren gelang es dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), zwei der größten Onlinehändler bei ihren Geschäftsbedingungen durch Gerichtsurteile in die Schranken zu weisen. Sowohl der US-Gigant Amazon als auch das deutsche Unternehmen Zalando unterliegen grundsätzlich österreichischem Recht, wenn sie in Österreich – etwa durch eine eigene Website – gezielt um Kunden werben. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich endgültig entschieden.
Beate Gelbmann, beim VKI für die Klagen zuständig: „Amazon wollte luxemburgisches Recht anwenden. Der Europäische Gerichtshof hat dazu im Vorjahr klargestellt, dass das nicht einfach so geht.“Die Gerichtsurteile sicherten damit den Vorteil für den Verbraucher ab, dass er mit dem Rechtssystem im eigenen Land am besten vertraut sei.
Amazon hat seine Europa-Zentrale in Luxemburg, die Gewinne aus ganz Europa wurden zum Steuersparen dorthin transferiert. Nach internationaler Kritik wurde die Praxis 2015 geändert, jetzt wird in EU-Ländern einzeln versteuert.
Bei den Klagen des VKI, die im Auftrag des Sozialministeriums bereits 2012 eingebracht worden waren, ging es auch um eine Reihe von anderen Klauseln der Geschäftsbedingungen. So betont der OGH im Fall Zalando, dass Waren, die beworben und angeboten würden, auch geliefert werden müssten und ein Händler dieses Beschaffungsrisiko nicht auf den Konsumenten abwälzen könne. Das sei „eine Kardinalpflicht beim Kaufvertrag“. Auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden wollte Zalando nicht verantwortlich sein – hier schob der OGH nun ebenfalls einen Riegel vor.
Auch auf europäischer Ebene kommt es in den nächsten Monaten zu einer einschneidenden Änderung, die Verbraucherschützer als großen Fortschritt sehen: Für den Onlinehandel sollen künftig einheitliche Bedingungen gelten, sodass zum Beispiel ein bestimmtes TV-Gerät innerhalb Europas überall zum gleichen Preis angeboten werden muss. Das sogenannte Geoblocking – dass zum Beispiel Kunden aus Österreich nur über eine Website mit der Endung .at zu höheren Preisen als in Deutschland bestellen können – wird abgeschafft. Das beschloss das Europäische Parlament in seiner Sitzung in Straßburg am Dienstag mit großer Mehrheit.
Spätestens zum Weihnachtsgeschäft 2018 werden die neuen Regeln in Kraft sein, erklärte ÖVP-Abgeordneter Othmar Karas. „Da gibt es keine künstlichen Grenzen mehr.“Sein SPÖ-Kollege Josef Weidenholzer erläutert die Entscheidung an einem einfachen Beispiel: „In einer Bäckerei in Belgien bekomme ich das Baguette zum selben Preis wie der Belgier neben mir. Das muss auch im Internet gelten.“
Das Geoblocking wird zum Beispiel beim Ticketkauf oder Buchen von Mietautos angewandt. Ausgenommen vom neuen EU-Gesetz sind urheberrechtlich geschützte Güter wie E-Books, Onlinespiele, Videos oder CDs. Daher kritisierte zum Beispiel EU-Abg. Michel Reimon von den Grünen, von einer Abschaffung des Geoblocking könne keine Rede sein: „Die Konzernlobbys haben sich durchgesetzt.“Für solche Güter muss die EU-Kommission das Geoblocking aber innerhalb von zwei Jahren auf den Prüfstand stellen.
In Österreich kritisierte die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer die Neuregelung: Für kleine Unternehmen sei das eine Belastung. „Jedem Händler muss es überlassen bleiben zu entscheiden, wem er Waren verkauft und wem nicht“, argumentiert Spartenobmann Peter Buchmüller aus Großgmain.