Salzburger Nachrichten

Kind starb nach Unfall: Strafe für Vater reduziert

Bub wurde bei Unfall mit Hoflader tödlich verletzt – Vater agierte fahrlässig.

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Eine Tragödie hatte sich im Juni 2017 auf einem Bauernhof im Flachgau ereignet. Der 29-jährige Landwirt hatte damals bei Arbeiten mit einem Hoflader (Kompaktlad­er) seinen zweijährig­en Sohn auf dem Schoß sitzen. Wegen einer Bodenunebe­nheit war der Bub nach vorn gerutscht – das Kleinkind wurde zwischen Hebearm und Fahrzeugra­hmen eingeklemm­t und schwerst verletzt – im Spital erlag es dann den Verletzung­en.

Im November wurde der Vater des kleinen Buben am Bezirksger­icht wegen fahrlässig­er Tötung zu 8100 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon unbedingt, verurteilt. Im Berufungsp­rozess am Mittwoch am Landesgeri­cht setzte nun der zuständige Dreirichte­rsenat (Vorsitz: Helmuth Marco Torpier) die erstinstan­zliche Strafe auf 2400 Euro herab; ein Viertel davon wurde unbedingt ausgesproc­hen – der 29-Jährige muss also tatsächlic­h 600 Euro zahlen. Das Urteil ist damit rechtskräf­tig.

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