Kind starb nach Unfall: Strafe für Vater reduziert
Bub wurde bei Unfall mit Hoflader tödlich verletzt – Vater agierte fahrlässig.
Eine Tragödie hatte sich im Juni 2017 auf einem Bauernhof im Flachgau ereignet. Der 29-jährige Landwirt hatte damals bei Arbeiten mit einem Hoflader (Kompaktlader) seinen zweijährigen Sohn auf dem Schoß sitzen. Wegen einer Bodenunebenheit war der Bub nach vorn gerutscht – das Kleinkind wurde zwischen Hebearm und Fahrzeugrahmen eingeklemmt und schwerst verletzt – im Spital erlag es dann den Verletzungen.
Im November wurde der Vater des kleinen Buben am Bezirksgericht wegen fahrlässiger Tötung zu 8100 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon unbedingt, verurteilt. Im Berufungsprozess am Mittwoch am Landesgericht setzte nun der zuständige Dreirichtersenat (Vorsitz: Helmuth Marco Torpier) die erstinstanzliche Strafe auf 2400 Euro herab; ein Viertel davon wurde unbedingt ausgesprochen – der 29-Jährige muss also tatsächlich 600 Euro zahlen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.