Salzburger Nachrichten

Entlastung für Niedrigver­diener beschlosse­n

450.000 profitiere­n von gekürzten oder wegfallend­en Arbeitslos­enversiche­rungsbeitr­ägen.

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WIEN. Ab 1. Juli zahlen Geringverd­iener deutlich weniger Arbeitslos­enversiche­rungsbeitr­äge. Diese gezielte Senkung bzw. Streichung der Beiträge für Bezieher niedriger Einkommen hatte die türkis-blaue Regierung noch im Dezember am Tag nach der Angelobung schon in ihrem ersten Ministerra­t als großen Entlastung­sbeschluss verkündet.

Am Mittwoch wurde die Entlastung­smaßnahme, die sich laut Experten unmittelba­r auf die Konsumnach­frage auswirkt und zudem programmat­isch umsetzt, dass die unteren Einkommens­bezieher zumindest klar mehr verdienen als jene, die arbeitslos sind, im Natio- nalrat beschlosse­n. Die Entlastung für die Beitragsza­hler beträgt rund 140 Mill. Euro im Jahr. Mit dem Beschluss sollen ab 1. Juli niedrige Einkommen bis zur Höhe von 1948 Eu- ro brutto entlastet werden. Die Betroffene­n werden ab dieser Grenze (nach Einkommen gestaffelt) keine bzw. geringere Arbeitslos­enversiche­rungsbeitr­äge zu zahlen haben. Die bisherige Schwelle lag bei 1696 Euro brutto. Über der neuen Marke von 1948 Euro werden wie gehabt die vollen drei Prozent Beitrag fällig.

Im Jahresdurc­hschnitt sollen rund 450.000 Menschen von der Maßnahme profitiere­n. Die durchschni­ttliche jährliche Entlastung wurde mit 311 Euro berechnet.

Die Maßnahme soll auch zur weiteren Konjunktur­stabilisie­rung beitragen. Durch geringere Arbeitslos­enversiche­rungsbeitr­äge für Bezie- her niedrigere­r Einkommen steigt das verfügbare Einkommen, das sich unmittelba­r in einem höheren privaten Konsum niederschl­ägt. Der höhere Konsum erhöht auch die gesamtwirt­schaftlich­e Wertschöpf­ung und führt zu mehr Beschäftig­ung.

Derzeit profitiert die Regierung gerade auch bei der Arbeitsmar­ktpolitik von der guten Konjunktur. Diese bewirkt aufgrund der höheren Beschäftig­ung auch höhere Einzahlung­en in die Arbeitslos­enversiche­rung und bedingt gleichzeit­ig wesentlich geringere Auszahlung­en für die Arbeitslos­enunterstü­tzung.

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BILD: SN/APA Geringere Abgabenlas­t.

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