Entlastung für Niedrigverdiener beschlossen
450.000 profitieren von gekürzten oder wegfallenden Arbeitslosenversicherungsbeiträgen.
WIEN. Ab 1. Juli zahlen Geringverdiener deutlich weniger Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Diese gezielte Senkung bzw. Streichung der Beiträge für Bezieher niedriger Einkommen hatte die türkis-blaue Regierung noch im Dezember am Tag nach der Angelobung schon in ihrem ersten Ministerrat als großen Entlastungsbeschluss verkündet.
Am Mittwoch wurde die Entlastungsmaßnahme, die sich laut Experten unmittelbar auf die Konsumnachfrage auswirkt und zudem programmatisch umsetzt, dass die unteren Einkommensbezieher zumindest klar mehr verdienen als jene, die arbeitslos sind, im Natio- nalrat beschlossen. Die Entlastung für die Beitragszahler beträgt rund 140 Mill. Euro im Jahr. Mit dem Beschluss sollen ab 1. Juli niedrige Einkommen bis zur Höhe von 1948 Eu- ro brutto entlastet werden. Die Betroffenen werden ab dieser Grenze (nach Einkommen gestaffelt) keine bzw. geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu zahlen haben. Die bisherige Schwelle lag bei 1696 Euro brutto. Über der neuen Marke von 1948 Euro werden wie gehabt die vollen drei Prozent Beitrag fällig.
Im Jahresdurchschnitt sollen rund 450.000 Menschen von der Maßnahme profitieren. Die durchschnittliche jährliche Entlastung wurde mit 311 Euro berechnet.
Die Maßnahme soll auch zur weiteren Konjunkturstabilisierung beitragen. Durch geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezie- her niedrigerer Einkommen steigt das verfügbare Einkommen, das sich unmittelbar in einem höheren privaten Konsum niederschlägt. Der höhere Konsum erhöht auch die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung und führt zu mehr Beschäftigung.
Derzeit profitiert die Regierung gerade auch bei der Arbeitsmarktpolitik von der guten Konjunktur. Diese bewirkt aufgrund der höheren Beschäftigung auch höhere Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung und bedingt gleichzeitig wesentlich geringere Auszahlungen für die Arbeitslosenunterstützung.