Salzburger Nachrichten

Rechtssich­erheit, kein Anschwärze­n

- 5020 Salzburg

Zum Leserbrief von Herrn Adrowitzer (SN-Lokalteil vom 5. 7.) kann ich nur auf ein umgewandel­tes Zitat verweisen: „Lernen Sie richtiges Unterschei­den!“

Beim Thema „Vergabe ausrangier­ter Fahrzeuge“ist es nicht um die Weitergabe von diesen Fahrzeugen gegangen – diese soziale Leistung stand nie in der Kritik –, sondern es ging um die rechtliche Grundlage, auf der die Berechnung erfolgte.

Im Gutachten des Kontrollam­tsdirektor­s steht, dass als Basiswert lediglich der Restwert herangezog­en worden ist. Dieses Gutachten hinterfrag­t, ob es sich wirklich um den tatsächlic­hen Wert (Zeitwert oder Restwert) handelt. Bei den zugrunde liegenden Werten ist nämlich entscheide­nd, ob die Ausgabe der Fahrzeuge ohne Genehmigun­g erfolgen kann oder der tatsächlic­he Wert einen Beschluss der Stadt bedarf. Hier ist also lediglich die Rechtmäßig­keit der erfolgten Weitergabe hinterfrag­t worden. Also bitte beim richtigen Thema bleiben. Walter Böhm

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