Immobiliengruppe S & K: Haftstrafen für Gründer
FRANKFURT (dpa) - Die beiden Gründer des Frankfurter Immobilienunternehmens „S & K“haben das Frankfurter Landgericht als vorläufig freie Männer verlassen. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte zuvor Stephan S. und Jonas K. wegen Untreue zu je achteinhalb Jahren Haft verurteilt, sie aber wegen der mehr als vier Jahre langen Untersuchungshaft vorläufig auf freien Fuß gesetzt. Das Urteil bewegte sich am unteren Rand der zuvor erzielten Absprache zwischen Anklage, Gericht und Verteidigung. Der Vorwurf des besonders schweren, bandenmäßigen Betrugs war fallen gelassen worden, weil dazu eine weitere jahrelange Beweisaufnahme notwendig schien. Der Schadensrahmen reduzierte sich so von 240 Millionen auf 90 Millionen.