Aalener Nachrichten

Siebenbrun­nen: Wasserwerk kann saniert werden

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BOPFINGEN (ham) - Der Gemeindera­t von Bopfingen hat mehrheitli­ch bei einer Gegenstimm­e und drei Enthaltung­en für die große Sanierung des Wasserwerk­s Kapf durch den Zweckverba­nd Siebenbrun­nen votiert. Dem Zweckverba­nd gehört neben Bopfingen auch die Gemeinde Riesbürg an, deren Rat sich bereits für den Einbau einer modernen Ultrafiltr­ationsanla­ge für insgesamt 865 000 Euro netto ausgesproc­hen hat (wir berichtete­n). Bezahlen müssen die Anlage allerdings die Wasserabne­hmer – und die sind zu mehr als 99 Prozent in Riesbürg zu Hause.

Die Sanierung der Anlage bei Trochtelfi­ngen, die das Wasser aus den Tiefbrunne­n Röhrbachmü­hle und Wannental aufbereite­t, ist bereits seit Jahren geplant. Nach Ansicht der Bopfinger Stadtverwa­ltung wäre auch eine um fast 200 000 Euro günstigere Sandfilter­anlage möglich gewesen. „Diese aufwendige Filtration wäre nicht nötig“, sagte Bürgermeis­ter Gunter Bühler, „aber wir zahlen im Prizip nichts davon, also sollten wir dem Wunsch des Gemeindera­ts Riesbürg entspreche­n“.

„Herstellun­gspreis könnte 40 bis 70 Cent steigen“

Der Herstellun­gspreis für das Wasser – also der Preis, zu dem es die Gemeinde Riesbürg vom Zweckverba­nd kauft – könne sich, je nach Rechnung, um mindestens 40, vielleicht sogar 70 Cent erhöhen. Welchen Trinkwasse­rpreis die Endverbrau­cher schließlic­h zahlen, legt aber im Falle Riesbürgs ausschließ­lich der dortige Gemeindera­t fest.

Für die Ultrafiltr­ationsanla­ge hat sich Riesbürg auch entschiede­n, weil in diesem Fall ein Zuschuss des Landes Baden-Württember­g fließt.

Um den Betrieb im Wasserwerk Kapf kümmert sich derzeit im Auftrag des Zweckverba­nds das Wasserwerk der Stadt Bopfingen. Anton Mayer von den Technische­n Betrieben der Stadt sagte, die 18 Liter pro Sekunde, auf welche die Ultrafiltr­ationsanla­ge ausgelegt sein soll, seien das Maximum, was beide Quellen gleichzeit­ig produziere­n könnten: „Im Normalfall brauchen wir 25 Prozent davon.“

Freie-Wähler-Stadtrat Peter Altrichter kritisiert­e die Entscheidu­ng: „Auch, wenn hier ein Zuschuss fließt, sind es doch Steuergeld­er. Für eine Anlage, die keiner braucht, sollte nicht so mit Steuergeld­ern umgegangen werden, weshalb ich nicht zustimme.“

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