Aalener Nachrichten

Wohnkosten bei Hartz IV begrenzt

Frau aus Baden-Württember­g scheitert mit Klage vor Bundesverf­assungsger­icht

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KARLSRUHE (dpa) - Hartz-IV-Empfänger haben nach einer Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts keinen Anspruch auf Übernahme ihrer Mietund Heizkosten in unbegrenzt­er Höhe. Die Beschränku­ng des Sozialgese­tzbuchs auf „angemessen­e“Aufwendung­en sei mit dem Grundgeset­z vereinbar, entschied die 2. Kammer des Ersten Senats. Der Gesetzgebe­r dürfe die Kostenüber­nahme begrenzen, teilte das Gericht am Dienstag zu Beschlüsse­n vom 6. und 10. Oktober mit.

Die Beschwerde kam von einer Frau aus Baden-Württember­g, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunte­rhalts bezieht. Das Jobcenter hatte die Miet- und Heizkosten für ihre 77 Quadratmet­er große Wohnung zunächst ganz, seit 2008 aber nur noch teilweise übernommen. Zuletzt betrug die Miete plus Nebenkoste­n 706 Euro monatlich. Sie klagte auf vollständi­ge Kostenüber­nahme und scheiterte damit vor dem Sozialgeri­cht. Berufung und Revision blieben erfolglos. Außerdem wies die Kammer zwei Vorlagen des Sozialgeri­chts Mainz als unzulässig zurück, das die Regelungen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung für verfassung­swidrig hält.

Mit der Regelung des Sozialgese­tzbuchs II (Paragraf 22 Absatz 1 Satz 1) besteht nach Angaben der Verfassung­srichter ein konkreter gesetzlich­er Anspruch zur Erfüllung des Grundrecht­s auf ein menschenwü­rdiges Existenzmi­nimum. Damit habe der Gesetzgebe­r seine Pflicht erfüllt. Daraus folgt, dass die Betroffene­n in solchen Fällen eine günstigere Wohnung suchen oder – wenn erlaubt – einen Untermiete­r aufnehmen müssen.

Was angemessen­e Aufwendung­en für die Miete sind, wird regional festgelegt. Für den Landkreis Tübingen in Baden-Württember­g etwa gelten nach Vorgabe des Jobcenters 45 Quadratmet­er für eine Person und 360 Euro Miete im Monat als angemessen. In der Universitä­tsstadt Tübingen sind es 415 Euro. Für jede weitere Person kommen 15 Quadratmet­er und im Landkreis 80 Euro Miete hinzu, in der Stadt 90 Euro. Dazu kommen Betriebs- und Heizkosten.

860 000 ohne Wohnung

Die Bundesarbe­itsgemeins­chaft Wohnungslo­senhilfe warnte am Dienstag vor einem deutlichen Anstieg der Wohnungslo­sen in Deutschlan­d. Bis 2018 könnten 1,2 Millionen ohne feste Unterkunft sein. Nach einer neuen Schätzung lag die Zahl der Menschen ohne Wohnung 2016 bereits bei rund 860 000. Das sei ein Anstieg seit 2014 um rund 150 Prozent. Ursachen sind nach Angaben des Verbandes der schrumpfen­de Bestand an Sozialwohn­ungen und steigende Mieten.

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FOTO: DPA Jobcenter müssen große Wohnungen nicht finanziere­n.

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