Aalener Nachrichten

Gericht muss erneut über „Luxleaks“verhandeln

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LUXEMBURG (dpa) - In der Affäre um die sogenannte­n „Luxleaks“hat das höchste Gericht Luxemburgs eine neue Verhandlun­g für den Hauptangek­lagten angeordnet. Die Revisionsk­ammer entschied am Donnerstag in Luxemburg, der Widerspruc­h des Angeklagte­n gegen seine Verurteilu­ng sei berechtigt. Seine Funktion als Hinweisgeb­er (Whistleblo­wer) sei nicht richtig gewürdigt worden. Der Mann war zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße wegen Diebstahls verurteilt worden. Durch die „Luxleaks“waren Steuerdeal­s internatio­naler Konzerne mit den luxemburgi­schen Finanzbehö­rden öffentlich geworden.

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