Gericht muss erneut über „Luxleaks“verhandeln
LUXEMBURG (dpa) - In der Affäre um die sogenannten „Luxleaks“hat das höchste Gericht Luxemburgs eine neue Verhandlung für den Hauptangeklagten angeordnet. Die Revisionskammer entschied am Donnerstag in Luxemburg, der Widerspruch des Angeklagten gegen seine Verurteilung sei berechtigt. Seine Funktion als Hinweisgeber (Whistleblower) sei nicht richtig gewürdigt worden. Der Mann war zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße wegen Diebstahls verurteilt worden. Durch die „Luxleaks“waren Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden öffentlich geworden.