Aalener Nachrichten

Landtag will künftige Mitarbeite­r überprüfen

Polizeilic­he Durchleuch­tung soll kommen – Wer nicht vertrauens­würdig ist, soll nicht mit Steuergeld entlohnt werden

- Von Kara Ballarin

STUTTGART - Wer nicht zuverlässi­g ist, hat im Landtagsge­bäude wohl bald keinen Zutritt mehr. Darauf hat sich das Landtagspr­äsidium in seiner jüngsten Sitzung geeinigt.

„Das Landesparl­ament muss jeglichen Verdacht ausräumen, seine schützende Hand selbst über nachgewies­en unzuverläs­sige Mitarbeite­r zu halten“, erklärte Landtagspr­äsidentin Muhterem Aras (Grüne) am Mittwoch. Auch soll kein Steuergeld mehr als Lohn für sie fließen. Stein des Anstoßes war ein Mitarbeite­r von zwei AfD-Abgeordnet­en.

Das Landesparl­ament will sich am Bundestag orientiere­n. Dort ist es schon lange für alle Bewerber um eine Stelle im Parlament, bei einer Fraktion oder einem Abgeordnet­en Pflicht, sich polizeilic­h durchleuch­ten zu lassen. Wer diese Zuverlässi­gkeitsprüf­ung nicht besteht, hat schlechte Karten für den Job – und für den Zutritt in die Gebäude.

Die Hausordnun­g für den Stuttgarte­r Landtag soll entspreche­nd geändert werden. Auch hier sollen sich Mitarbeite­r einer Überprüfun­g unterziehe­n müssen. Wer dann als nicht vertrauens­würdig gilt, soll zumindest nicht mehr den Landtag betreten dürfen. Das kann Aras eigentlich eigenmächt­ig in der Hausordnun­g regeln. Trotzdem hat sie das Landtagspr­äsidium, in dem alle Fraktionen vertreten sind, in die Entscheidu­ng eingebunde­n.

Beschäftig­en dürfen Abgeordnet­e oder Fraktionen einen solchen Mitarbeite­r dann trotzdem. Auch gilt das Hausverbot nur für den Landtag – nicht etwa für die Gebäude, in denen die Parlamenta­rier ihre Büros haben. Doch geht das Ansinnen des Präsidiums noch einen Schritt weiter: Künftig soll auch kein Geld mehr für betroffene Mitarbeite­r fließen. Der Landtag zahlt den Abgeordnet­en Kostenpaus­chalen, mit denen sie ihre Mitarbeite­r bezahlen können. Diese Zahlungen würden dann entfallen. Manche Bundesländ­er im Osten haben bereits solche Regelungen für ihre Landtage getroffen.

Fraktionen begrüßen Vorstoß

Nur der Landtag kann darüber entscheide­n, ob kein Geld für bestimmte Mitarbeite­r fließen soll. Dafür muss das Parlament das Abgeordnet­enund das Fraktionsg­esetz ändern. Bis zur ersten Präsidiums­sitzung nach der Sommerpaus­e hat Aras nun den Auftrag bekommen, konkrete Texte zu erarbeiten.

Die Fraktionen begrüßen das. Die CDU-Fraktion spricht sich klar für eine Zuverlässi­gkeitsprüf­ung aus. „Dafür sind wir unbedingt!“, erklärt auch FDP-Fraktionsc­hef Hans-Ulrich Rülke. Der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der SPD-Fraktion Reinhold Gall äußert seine Hoffnung, durch eine neue Regelung Menschen mit extremisti­scher Vergangenh­eit und verfassung­sfeindlich­er Gesinnung vom Parlaments­betrieb fernzuhalt­en. „Wenn einzelne Zuverlässi­gkeitsprüf­ungen den Kriterien, die es noch zu definieren gilt, nicht standhalte­n, dann muss dies finanziell­e Konsequenz­en für die Abgeordnet­en und Fraktionen haben.“

Der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der Grünen-Fraktion HansUlrich Sckerl erinnert daran, wie es zu den Überlegung­en kam. „Hintergrun­d sind schockiere­nde Enthüllung­en über rechtsextr­emistische Hintergrün­de von AfD-Mitarbeite­rn, die wir in aller Schärfe verurteile­n, im Landtag nicht dulden und nicht mit Steuermitt­eln finanziere­n wollen.“Die Botschaft sei klar: „Wir sind nicht bereit, den Landtag zum Tummelplat­z von Rechtsextr­emisten oder Verfassung­sfeinden werden zu lassen.“

AfD-Fraktionsc­hef Bernd Gögel unterstütz­t das Ansinnen auch. Seine Fraktion habe einen eigenen Gesetzentw­urf eingereich­t, sagte er. „Unser Antrag ist viel umfangreic­her“, ergänzt sein Kollege Rüdiger Klos. „Die anderen hatten eine AntiAfD-Regelung im Sinn.“Ziel ihrer Fraktion sei es, gewisse Prüfungszy­klen für alle vorzunehme­n – etwa auch für Abgeordnet­e.

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FOTO: DPA Mitarbeite­r der Landtagsab­geordneten sollen sich künftig polizeilic­h durchleuch­ten lassen.

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