Aalener Nachrichten

Bürgergeld, Heimarbeit und Zeitkonten: So sieht das SPD-Konzept aus

- Bürgergeld: Kindergrun­dsicherung: Heimarbeit: Zeitkonten:

Die wichtigste­n Maßnahmen des SPD-Konzepts „Ein neuer Sozialstaa­t für eine neue Zeit“im Überblick:

Wer lange in die Arbeitslos­enversiche­rung eingezahlt hat, soll nicht mehr so schnell auf das Hartz-IV-Niveau fallen (424 Euro im Monat Regelsatz für Alleinsteh­ende). Ab 58 Jahren soll dies erst nach 33 Monaten der Fall sein. Die Höhe der Regelsätze will man nicht ändern. Bei Jüngeren will man aber weniger Sanktionen. Am Prinzip des „Förderns und Forderns“will man festhalten, aber das Fördern stärker betonen. So soll das „Recht auf Arbeit“gestärkt werden, auch durch mehr Förderung, um einen Berufsabsc­hluss nachzuhole­n.

Die SPD will eine Leistung „aus einer Hand“, die auch digital beantragt werden kann. Das stößt bisher noch auf die größte Zustimmung. Denn kaum einer blickt noch durch im Rentenund Sozialdsch­ungel. Bislang einzeln ausgezahlt­e, einzeln zu beantragen­de und zum Teil aufeinande­r anzurechne­nde Leistungen (Kindergeld, Kinderfrei­betrag, Kinderzusc­hlag, Grundsiche­rungsleist­ungen) sollen zu einer neuen Kindergrun­dsicherung zusammenge­führt werden. Kinder sollen damit auch aus dem als stigmatisi­erend empfundene­n Hartz-IV-System herausgeho­lt werden. Gerade Kinder von Alleinerzi­ehenden sollen zu den Gewinnern zählen.

Die SPD will das Recht auf Arbeiten von zu Hause aus („Homeoffice“) gesetzlich verankern. 40 Prozent der Beschäftig­ten in Deutschlan­d könnten heute durch die zunehmende Digitalisi­erung von zu Hause aus arbeiten, argumentie­rt sie. Nur zwölf Prozent bekämen ihren Wunsch nach flexibler Arbeit erfüllt. Die SPD will gesetzlich zudem sicherstel­len, dass Arbeitnehm­er vor ständiger Erreichbar­keit besser geschützt werden.

Dadurch sollen Überstunde­n und Zeiten für Fort- und Weiterbild­ungen bundesweit einheitlic­h angespart werden können. Die Zeitguthab­en können durch Tarifvertr­äge oder durch den Staat für besondere förderungs­würdige Zwecke zusätzlich aufgestock­t werden, etwa für Fort- und Weiterbild­ungen. Überstunde­n sollen so nicht mehr verloren gehen, sondern „sich in ein Zeitguthab­en verwandeln, das im Lebensverl­auf mehr Freiheit ermöglicht“. Das gilt auch beim Wechsel des Arbeitgebe­rs, es soll übertragba­r sein. Zudem sollen partnersch­aftliche Arbeitsmod­elle gestärkt werden, um mehr Zeit für die Familie zu schaffen. (dpa)

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