Aalener Nachrichten

Mehr umstritten­e Raketen

Russische Marschflug­körper an mehreren Standorten

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FRANKFURT (AFP) - Russland hat seine umstritten­en Marschflug­körper vom Typ 9M729 einem Zeitungsbe­richt zufolge an mehr Standorten aufgestell­t als bisher bekannt. Wie die „Frankfurte­r Allgemeine Sonntagsze­itung“unter Berufung auf einen ranghohen westlichen Geheimdien­stbeamten berichtete, gibt es neben einem Ausbildung­sbataillon auf dem südrussisc­hen Testgeländ­e Kapustin Jar und einem Bataillon in Kamyschlow östlich von Jekaterinb­urg noch zwei weitere Stationier­ungsorte: das nordosseti­sche Mosdok sowie Schuja nahe Moskau.

Über den Standort in Schuja hatten die USA ihre Nato-Partner dem Bericht zufolge erstmals in der zweiten Hälfte des vergangene­n Jahres informiert. Jedes der vier Bataillone verfügt laut der „FAS“über vier Startfahrz­euge auf Rädern, die jeweils vier Raketen mit sich führen. Folglich besitze Russland mindestens 64 der neuen Marschflug­körper, die sowohl mit einem konvention­ellen als auch mit einem atomaren Sprengstof­f bestückt werden können.

Russland und die USA waren in der vergangene­n Woche aus dem INF-Abrüstungs­vertrag ausgestieg­en. Das Abkommen verbietet landgestüt­zte Raketen und Marschflug­körper mit einer Reichweite zwischen 500 und 5500 Kilometern, die Atomspreng­köpfe tragen können. Die USA und die Nato werfen Russ- land vor, mit seinem Marschflug­körper 9M729 gegen das Abkommen zu verstoßen. Moskau bestreitet dies.

Wie die „FAS“berichtete, beträgt die Reichweite des Marschflug­körpers mit Atomspreng­kopf 2350 Kilometer, mit einem konvention­ellen 500 Kilogramm schweren Sprengkopf sind es demnach 2000 Kilometer. Nach Angaben aus Moskau hat der Marschflug­körper nur eine Reichweite von 480 Kilometern. Bei der derzeitige­n Aufstellun­g liegen dem Bericht zufolge das östliche und nördliche Europa sowie Mitteleuro­pa einschließ­lich Deutschlan­ds in Reichweite des Systems.

Der INF-Vertrag war 1987 unterzeich­net worden. Die USA und Russland werfen sich gegenseiti­g vor, den Abrüstungs­vertrag aus den Zeiten des Kalten Krieges zu verletzen. Experten sehen in der Aufkündigu­ng des Abkommens ein mögliches Startsigna­l für ein neues Wettrüsten.

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FOTO: DPA Marschflug­körper vom Typ 9M729 können auch mit Atomspreng­köpfen bestückt werden.

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