Aalener Nachrichten

Kein Recht auf Segway nach Arbeitsunf­all

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CELLE (dpa) - Die gesetzlich­e Unfallvers­icherung ist nach einem Arbeitsunf­all nicht verpflicht­et, die Kosten für einen Segway zu tragen. Das gilt zumindest, wenn sie den Betroffene­n bereits beim Kauf eines Fahrzeugs und dem behinderte­ngerechten Umbau unterstütz­t hat, befand das Landessozi­algericht Niedersach­senBremen (Az.: L 16 U 196/16).

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