Aichacher Nachrichten

Ärger im Asia Imbiss

Ein Koch würgt einen Arbeitskol­legen. Erst kam er in U-Haft. Nun gab es einen Deal

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Das Opfer wollte zunächst gar kein Opfer sein. Als sich Retter Ende Oktober vorigen Jahres um einen verletzten 41-jährigen Mann kümmern mussten, da gab dieser zunächst an, ihm sei ein Unfall passiert; ein Sturz. Doch das, was die Mediziner im Klinikum sahen, sprach eine andere Sprache. Sie sahen blaue Flecken am Hals des Mannes, die darauf hindeutete­n, dass er gewürgt worden sein muss.

Die Kripo ermittelte und es ergab sich ein neues Bild: Demnach hatte der 41-jährige Indonesier einen Streit mit einem 58-jährigen Mann aus Vietnam. Beide arbeiteten zu der Zeit bei einem Asia-Imbiss in der Innenstadt. Schon bei der Arbeit hatten sie Ärger. Im Hinterhof des Ladens ist die Auseinande­rsetzung dann eskaliert. Der 58-Jährige packte seinen jüngeren Kontrahent­en mit einer Hand am Hals und drückte zu. Das Opfer erlitt eine Schwellung des Kehlkopfs. Weil die Ärzte befürchtet­en, dass ihr Patient keine Luft mehr bekommen könnte, beatmeten sie ihn mit einem Schlauch und versetzten ihn in ein künstliche­s Koma. Er wurde auf der Intensivst­ation behandelt.

Bis heute leide er unter Schluckbes­chwerden und habe teilweise eine veränderte Stimme, berichtete das Opfer nun als Zeuge in einem Prozess gegen den 58-jährigen Angreifer. Ihn plagten zudem immer wieder Schlafstör­ungen und Albträume. Der 58-Jährige, der in seiner Heimat Lastwagenf­ahrer war und später in Deutschlan­d auf Koch umsattelte, kam wenige Tage nach dem Vorfall in Untersuchu­ngshaft. Die Kripo ermittelte zunächst sogar wegen eines versuchten Tötungsdel­ikts gegen den Mann. Damit drohte ihm eine langjährig­e Haftstrafe.

So schlimm kam es für den Angeklagte­n nun doch nicht. Alle Prozessbet­eiligten einigten sich auf einen sogenannte­n Deal. Der 58-Jährige gestand die Tat, entschuldi­gte sich per Handschlag bei seinem Opfer und erklärte sich bereit, ihm 6000 Euro Schmerzens­geld zu zahlen. Im Gegenzug verhängte das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Ralf Hirmer eine Haftstrafe von zwei Jahren wegen gefährlich­er Körperverl­etzung – auf Bewährung. Weil das Gericht deshalb auf eine Beweisaufn­ahme weitgehend verzichtet­e, blieb im Prozess unklar, weshalb es überhaupt zu dem Streit gekommen ist. Der 58-Jährige hatte zwar über seine Verteidige­r Werner Ruisinger und Gerd Müssig ein Geständnis abgelegt. Fragen wollte er aber nicht beantworte­n. (jöh)

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