Ärger im Asia Imbiss
Ein Koch würgt einen Arbeitskollegen. Erst kam er in U-Haft. Nun gab es einen Deal
Das Opfer wollte zunächst gar kein Opfer sein. Als sich Retter Ende Oktober vorigen Jahres um einen verletzten 41-jährigen Mann kümmern mussten, da gab dieser zunächst an, ihm sei ein Unfall passiert; ein Sturz. Doch das, was die Mediziner im Klinikum sahen, sprach eine andere Sprache. Sie sahen blaue Flecken am Hals des Mannes, die darauf hindeuteten, dass er gewürgt worden sein muss.
Die Kripo ermittelte und es ergab sich ein neues Bild: Demnach hatte der 41-jährige Indonesier einen Streit mit einem 58-jährigen Mann aus Vietnam. Beide arbeiteten zu der Zeit bei einem Asia-Imbiss in der Innenstadt. Schon bei der Arbeit hatten sie Ärger. Im Hinterhof des Ladens ist die Auseinandersetzung dann eskaliert. Der 58-Jährige packte seinen jüngeren Kontrahenten mit einer Hand am Hals und drückte zu. Das Opfer erlitt eine Schwellung des Kehlkopfs. Weil die Ärzte befürchteten, dass ihr Patient keine Luft mehr bekommen könnte, beatmeten sie ihn mit einem Schlauch und versetzten ihn in ein künstliches Koma. Er wurde auf der Intensivstation behandelt.
Bis heute leide er unter Schluckbeschwerden und habe teilweise eine veränderte Stimme, berichtete das Opfer nun als Zeuge in einem Prozess gegen den 58-jährigen Angreifer. Ihn plagten zudem immer wieder Schlafstörungen und Albträume. Der 58-Jährige, der in seiner Heimat Lastwagenfahrer war und später in Deutschland auf Koch umsattelte, kam wenige Tage nach dem Vorfall in Untersuchungshaft. Die Kripo ermittelte zunächst sogar wegen eines versuchten Tötungsdelikts gegen den Mann. Damit drohte ihm eine langjährige Haftstrafe.
So schlimm kam es für den Angeklagten nun doch nicht. Alle Prozessbeteiligten einigten sich auf einen sogenannten Deal. Der 58-Jährige gestand die Tat, entschuldigte sich per Handschlag bei seinem Opfer und erklärte sich bereit, ihm 6000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Im Gegenzug verhängte das Schöffengericht unter Vorsitz von Ralf Hirmer eine Haftstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung – auf Bewährung. Weil das Gericht deshalb auf eine Beweisaufnahme weitgehend verzichtete, blieb im Prozess unklar, weshalb es überhaupt zu dem Streit gekommen ist. Der 58-Jährige hatte zwar über seine Verteidiger Werner Ruisinger und Gerd Müssig ein Geständnis abgelegt. Fragen wollte er aber nicht beantworten. (jöh)