Aichacher Nachrichten

Unterstütz­ung für Bauherren

Die neue Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) gilt seit über einem Jahr. Ab 1. Juli tritt ein neuer Sanierungs­fahrplan in Kraft, in dem der Bund auch die Vor-Ort-Beratung fördert

- VON BENJAMIN GREIFF

Dass Energie sparsam und ressourcen­schonend eingesetzt werden soll, weiß inzwischen jedes Kind. Zu Papier gebracht werden muss es trotzdem. Mit der Energie-Einspar-Verordnung, kurz EnEV, sind seit letztem Jahr strengere gesetzlich­e Regelungen in Kraft getreten. Die Bundesregi­erung hatte sich beim letzten Weltklimag­ipfel in Paris dazu verpflicht­et, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Erderwärmu­ng im 21. Jahrhunder­t unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Ein ambitionie­rtes Ziel, dass jedoch für einen nachhaltig­en Klimaschut­z unverzicht­bar ist.

Konkret geht es dabei um eine erhebliche Reduzierun­g der CO2Emissio­nen. Die Bundesregi­erung hat sich zum Ziel gesetzt, die jährliche energetisc­he Sanierungs­rate für Gebäude zu verdoppeln. Bis 2050 sollen die Gebäude in Deutschlan­d nahezu klimaneutr­al sein, das heißt, die benötigte Energie kommt einzig aus erneuerbar­en Energien.

Um diese Vorgaben zu erreichen, regelt die EnEV nun die energetisc­hen Anforderun­gen an Neubauten und die Sanierung von Gebäuden. Denn stattliche 40 Prozent des gesamten Energiever­brauchs in Deutschlan­d entfallen auf den Gebäudesek­tor. Gezielte Klimaschut­z- kommen daher nicht nur der Umwelt zugute, sondern auch dem Geldbeutel der Hauseigent­ümer.

Darüber hinaus ist die EnEV auch ein wichtiges politische­s Instrument zum Erreichen der nationalen und internatio­nalen Klimaschut­zziele. Diese erlauben ab dem Jahr 2021 beispielsw­eise nur noch Passivhaus­standard im Neubau – für gewerblich­e Gebäude gilt dies bereits ab 2019. Für Bauherren bedeutet das: Effiziente­re Heiz-, Warmwasser-, Lüftungs- und Klimatechn­ik und besser gedämmte Fenster, Außenwände und Dächer beim Neubau sowie bei der Sanierung von Bestandsge­bäuden. Zum Beispiel dürfen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, schon seit 2015 nicht mehr betrieben werden.

Ignorieren kann teuer werden

Wer gegen die Regelungen der aktuellen EnEV verstößt, muss mit empfindlic­hen Geldbußen rechnen. Strafzahlu­ngen gab es zwar auch schon in älteren Versionen der Energie-Einspar-Verordnung, neu jedoch sind seit der EnEV 2014 solche für Hausbesitz­er, die ihre Nachrüstpf­lichten nicht einhalten. Eine weitere Bestimmung betrifft den Energieaus­weis. Dieser ist für Neubauten Pflicht und muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Bundesregi­erung unterstütz­t private Haushalte dabei, ihre Energiebil­anz zu verbessern – unter anderem über verschiede­ne Förderprog­ramme zur individuel­len Energieber­atung oder den KfW-Förderprog­rammen für energieeff­izientes Bauen und Sanieren. Viele Immobimaßn­ahmen lienbesitz­er wollen ihre Häuser Schritt für Schritt sanieren. An Wänden, Fenstern, Heizungen und Dächern gibt es viel zu tun.

Die Deutsche Energie Agentur dena unterstütz­t modernisie­rungswilli­ge Hausbesitz­er mit ihrem neuen individuel­len Sanierungs­fahrDie plan. Er hilft bei der Schritt-fürSchritt­oder der Gesamtsani­erung. Die farbliche Gestaltung erinnert an die bereits bekannte Farbskala des Energieaus­weises und stellt die Informatio­nen über den energetisc­hen Zustand des Gebäudes einfach und verständli­ch dar. Die Zusammenst­ellung der Sanierungs­maßnahmen richtet sich nach dem jeweiligen Gebäude und den individuel­len Bedürfniss­en und persönlich­en Wünschen des Hauseigent­ümers.

Ab dem 1. Juli wird der neue Sanierungs­fahrplan auch im Rahmen der Vor-Ort-Beratung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) als Ergebnis einer Energieber­atung anerkannt und gefördert. Das BAFA zahlt bis zu 60 Prozent der förderfähi­gen Beratungsk­osten, maximal jedoch 800 Euro für Ein- oder Zweifamili­enhäuser und 1100 Euro für Wohngebäud­e mit drei und mehr Wohneinhei­ten.

Betriebe vor Ort

Handwerksb­etriebe, die den Neubau oder die Sanierung umsetzen und dabei kompe tent beraten, findet man in der Betriebs datenbank des Klimaschut­znetzwerke­s der HWK Schwaben unter www.klimaschut­z hwk schwaben.de.

Weitere Infos im Internet

www.dena.de/themen projekte/ projekte/gebaeude/individuel­ler sanierungs­fahrplan fuer wohngebaeu­de www.deutschlan­d machts effizient.de www.enev online.de

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Foto: Jürgen Fälchle, Fotolia.com Effizient bauen oder sanieren: Wer seine Energiebil­anz aufbessern möchte, kann sich mit verschiede­nen Förderprog­rammen behelfen.

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