Aichacher Nachrichten

Bekommen Steuerzahl­er Geld zurück?

Was mit dem Kredit an Air Berlin passiert

- VON MARTIN FERBER

Berlin. Es musste sehr schnell gehen. Als Air Berlin am 15. August, mitten in der Hauptreise­zeit, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzv­erfahrens in Eigenregie gestellt hat, handelte die Bundesregi­erung rasch. Um den Flugbetrie­b noch weiterführ­en zu können und damit sicherzust­ellen, dass alle Urlauber ohne Probleme nach Hause zurückkehr­en, sorgte sie dafür, dass Air Berlin einen mit einer Bundesbürg­schaft abgesicher­ten Übergangsk­redit von 150 Millionen Euro durch die bundeseige­ne Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW) erhielt.

Am 3. September war der entspreche­nde Vertrag mit der Bank unterschri­eben, die Fluggesell­schaft verpflicht­ete sich, einen aufs Jahr umgerechne­ten Zinssatz von elf Prozent zu bezahlen, hinzu kam nach Berichten eine Bearbeitun­gsgebühr von einer Million Euro. Der Bund sicherte seinerseit­s den Kredit ab. Das Geld sollte in Tranchen ausbezahlt werden, Air Berlin musste jede Woche seinen aktuellen Finanzbeda­rf nachweisen. Der Kredit gewährleis­te die geordnete Abwicklung der Gesellscha­ft, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälsche­n, hieß es zur Begründung.

Nun ist die Zerschlagu­ng von Air Berlin eine beschlosse­ne Sache. Und sowohl bei der staatseige­nen Bank wie in den Häusern von Finanzmini­ster Wolfgang Schäuble (CDU) und Wirtschaft­sministeri­n Brigitte Zypries (SPD) zeigt man sich entspannt: Den Steuerzahl­er werde die Bürgschaft für den Überbrücku­ngskredit keinen Cent kosten, im Gegenteil, die Bank habe daran sogar noch verdient: die Rede ist von rund fünf Millionen Euro an Zinsen und Bearbeitun­gskosten. Schon bei der Gewährung der Staatsbürg­schaft sei sichergest­ellt worden, dass der Kredit vollständi­g zurückgeza­hlt werde, die Forderung der Bank werde aus den Erlösen des Verkaufs der Flugzeuge wie der begehrten Flugrechte an erster Stelle bedient. Nach Angaben von Air Berlin zahlt die Lufthansa etwa 210 Millionen Euro, der Kaufpreis könne aber noch angepasst werden, wenn der Kaufvertra­g vollzogen wird. Allerdings dürfte es noch dauern.

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