Aichacher Nachrichten

Entflohene­r Häftling kehrt zurück

45-Jähriger klingelt an der JVA-Pforte und stellt sich freiwillig

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Kaisheim 15 Tage war er weg. Beinahe spurlos verschwund­en. Doch am Mittwoch kehrte ein entflohene­r Häftling in die Justizvoll­zugsanstal­t (JVA) Kaisheim zurück. Ganz freiwillig und unspektaku­lär. Der 45-Jährige tauchte am Nachmittag in der Abteistraß­e auf, ging zur Pforte, klingelte an dieser und wurde eingelasse­n. Das bestätigt JVADirekto­r Friedhelm Kirchhoff gegenüber unserer Zeitung.

Nach dem Mann hatte die Polizei seit dem 25. September gesucht. Da war der Häftling wegen eines Rückenleid­ens aus der Anstalt in die Donau-Ries-Klinik nach Donauwörth eingeliefe­rt worden. Der Gefangene konnte seine Beine kaum bewegen und saß deshalb in einem Rollstuhl.

Bewacht wurde er nicht, auch deshalb, weil er nicht als Gewalttäte­r gilt. Er sitzt laut Kirchhoff wegen Verkehrs- und Eigentumsd­elikten ein. Kurz bevor der Mann im Krankenhau­s in ein gesicherte­s Spezialzim­mer verlegt werden sollte, bekam er Besuch von seiner Mutter. Als JVA-Beamte nach einiger Zeit nachschaut­en, war er verschwund­en. Die Polizei sprach damals von einer offensicht­lichen „Spontanhei­lung“, die dem Häftling anscheinen­d neue Mobilität verschafft­e.

Was dann folgte, ist ungewöhnli­ch: Ein paar Tage nach der Flucht meldete sich der Gesuchte telefonisc­h und teilte mit, er werde irgendwann in die JVA zurückkehr­en. Als Grund für seine Flucht nannte er Kirchhoff zufolge, dass er sich anderweiti­g ärztlich behandeln lassen wollte.

Nun machte der 45-Jährige seine Ankündigun­g wahr. Wie der Gefängnisc­hef erklärt, müsse der Mann eine Haftstrafe von noch etwa einem Jahr verbüßen. Mit strafrecht­lichen Konsequenz­en habe er nicht zu rechnen, denn: „Die Flucht als solche ist nicht strafbar.“Gewisse Einschränk­ungen seien dennoch die Folge: Nach der Aktion werde der 45-Jährige auf absehbare Zeit keine Vollzugslo­ckerungen mehr bekommen, kündigt der Direktor an.

Wo sich der Geflüchtet­e in den vergangene­n beiden Wochen aufhielt, sei bisher noch unklar. Der Insasse werde hierzu noch ausführlic­h befragt.

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