„Rote Karte“schon drei Tage vor dem Kick
Wegen einer einige Jahre zurückliegenden Straftat verhängt Verein Hausverbot gegen Spieler des Gegners
Donau Ries Fußball soll ja angeblich die herrlichste Nebensache der Welt sein. Rivalität herrscht im Idealfall nur 90 Minuten lang. Manchmal ist es aber auch ganz anders. Streit herrscht derzeit zwischen zwei Klubs der B-Klasse Nord im Nachbarlandkreis Donau-Ries – dem SV Mauren (Stadt Harburg) und dem SV Grosselfingen (Stadt Nördlingen). Gegeneinander gespielt haben sie bereits am 27. August, also am zweiten Spieltag, und Mauren hat den Vergleich klar mit 4:1 gewonnen. Das beschert dem Verein zur Winterpause einen aussichtsreichen dritten Tabellenplatz. Grosselfingen rangiert dagegen im hinteren Tabellenmittelfeld auf Platz neun.
Trotz der eindeutig scheinenden Kräfteverhältnisse hätte die Begegnung auch ganz anders ausgehen können, sagt Michael Mühlbacher, Fußball-Abteilungsleiter des SVG, der gegen die Wertung des Spiels Einspruch eingelegt hat. In zwei Instanzen (Kreis- und Bezirkssportgericht) war er bisher mit seiner Argumentation nicht erfolgreich, jetzt zieht er vors Verbandssportgericht, auch deshalb, weil der Fall seiner Meinung nach exemplarischen Charakter hat. Der SV Mauren hatte nämlich dem Top-Torjäger der Rieser, Markus P.*, wegen einer einige Jahre zurückliegenden Straftat Hausverbot erteilt und ihn des Sportgeländes verwiesen. Markus P. ist 2013 ins Sportheim in Mauren eingebrochen und dafür vom Amtsgericht Nördlingen rechtskräftig verurteilt worden. „Das ist eine private Sache aus dem Jahr 2013 zwischen Herrn P. und dem SV Mauren. Mit Erteilung des Hausverbots wird aber nicht in erster Linie Herr P. bestraft, sondern dem Verein Grosselfingen und dem Teamsport Fußball allgemein geschadet“, sagt Mühlbacher. Mauren habe Sportliches und Privates gar nicht trennen wollen, vielmehr: „Man wollte bewusst Grosselfingen schwächen!“Erschwerend komme hinzu, dass hier ein Fußballer, dem der SVG eine Chance zur Resozialisierung geben wolle, regelrecht diskriminiert werde: „Wenn das rechtens ist, dann verabschiedet sich der Sport, speziell der Fußball, von seiner eigentlichen Aufgabe.“
Alexander Funk, seit 16 Jahren Vorsitzender des SV Mauren und Vereinsurgestein, stellt den Fall ganz anders dar. Man habe alles versucht, P., der schon als Jugendlicher nach Mauren gezogen sei, in den Verein zu integrieren, sei aber bitter enttäuscht worden. Nach mehreren Vorfällen und dem letztlich vom Gericht nachgewiesenen Einbruch habe der Vorstand gar keine andere Wahl gehabt, als die Mitglieder mit einem Hausverbot vor P. zu schützen. „Und es war auch klar, dass das Hausverbot nicht nur für ein einzelnes Gebäude gelten kann, sondern für das gesamte Sportgelände.“Das habe überhaupt nichts mit Grosselfingen oder der sportlichen Situation zu tun, sagt Funk.
Das Bezirkssportgericht sieht in seiner ausführlichen Urteilsbegründung, dass das vom SVM ausgesprochene Platzverbot „vor diesem Hintergrund (...) ein gerechtfertigtes, verhältnismäßiges Handeln war und in diesem Ausnahmefall über das Spielrecht des Spielers zu stellen ist.“Für den SVG und Abteilungsleiter Mühlbacher ist die Sache damit nicht erledigt. Der Verein hat fristgerecht Revision eingelegt.
Falls das Urteil in diesem Konflikt anders ausfällt als in den ersten beiden Instanzen, weiß Alexander Funk, was er zu tun hat: „Dann muss sich der SV Mauren einen neuen Vorsitzenden suchen.“
* Name von der Redaktion geändert