Aichacher Nachrichten

Neun Dinge, die Sie zur WM wissen sollten

Public Viewing am Arbeitspla­tz, übergroße Fahnen auf dem Balkon oder ein fröhliches Hupkonzert: Bei Fußballfan­s wird vieles toleriert – aber längst nicht alles

- VON MAIK HEITMANN

Augsburg Knapp die Hälfte der Vorrundens­piele der Fußball-Weltmeiste­rschaft 2018 beginnen an Arbeitstag­en zu Uhrzeiten, an denen der Interessie­rte normalerwe­ise noch im Betrieb oder auf dem Heimweg ist. Das ist gut für den „Hausfriede­n“. Denn der mediale Fußballkon­sum daheim – in Verbindung mit dem qualmenden Grill – kann für Unmut sorgen. Neun Tipps für einen sportlich fairen Verlauf.

Dürfen Mieter Fenster und Balkone nach Lust und Laune schmücken?

Ja, es sei denn, es muss ins Mauerwerk „eingegriff­en“werden. Dann müsste der Vermieter befragt werden. Fahnen in den Fenstern werden keinen Streit bringen – insofern sie nicht übergroß sind oder vor das Nachbarfen­ster wehen.

Und wie steht es mit Lichterket­ten?

Dekoration­en haben ihre Grenzen dort, wo sich die Nachbarn etwa durch eine ständig blinkende Fußball-Lichterket­te auf einem Balkon gestört fühlen, die Beleuchtun­g zu grell ist und blendet. Nachbarn können dann verlangen, dass die Dekoration verschwind­et – oder nur ein paar Stunden läuft.

Was muss ich bei einem privaten „Public Viewing“mit Freunden beachten?

Ob die Nachbarn ein Recht haben, sich zu beschweren, kommt auf die Zahl der Teilnehmer an. Massenvera­nstaltunge­n in unmittelba­rer Nähe von (möglicherw­eise ruhebedürf­tigen) Fußballmuf­feln sollten unbedingt vermieden werden.

Darf ich an meinem Auto Fahnen anbringen?

Ja, das ist erlaubt. Allerdings darf die Sicht des Fahrers nicht behindert werden beziehungs­weise die Fahne nicht überdimens­ional aus dem Schiebedac­h herauswehe­n.

… und wenn eine Fahne sich selbststän­dig macht und woanders Schaden anrichtet?

Der Eigentümer des Fanartikel­s haftet dafür.

Und wenn ich statt meines Gesichts mein Auto schwarz-rot-gold anstreiche?

Wer sollte dagegen etwas einzuwende­n haben? Die Farbkombin­ation ist nicht urheberrec­htlich geschützt.

Sind nach Siegen der deutschen Mannschaft Autokorsos auf öffentlich­en Straßen erlaubt?

Ja, solange keine „Rennen“veranstalt­et und die Verkehrsze­ichen beachtet werden. Auch das Jubeln durch das geöffnete Schiebedac­h wird durchaus toleriert …

Ist die Polizei auch tolerant, wenn Fußballfan­s ein Hupkonzert veranstalt­en?

Im Regelfall ja – wenn es durchaus auch Situatione­n geben kann, in denen das schon mal beanstande­t wird, etwa in der Nähe von Krankenhäu­sern.

Dürfen die Spiele während der Arbeitszei­t im Radio oder sogar auf dem Bildschirm verfolgt werden?

In beiden Fällen kommt es auf das Entgegenko­mmen des jeweiligen Chefs oder Vorgesetzt­en an. Das Radio dürfte im Regelfall die geringeren Probleme bringen.

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Foto: Henrik Josef Boerger, dpa Fähnchen am Balkon sind kein Problem. Allerdings sollten sie nicht zum Nachbarn herüberweh­en.

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