Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Was für Google gilt, gilt auch für Vermieter

Datenschut­z Verschärft­e Regelungen treten am 25. Mai in Kraft

- VON MONIKA HILLEMACHE­R

Vom 25. Mai 2018 an gibt es erstmals in der Europäisch­en Union (EU) ein einheitlic­hes Datenschut­zrecht. Die Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) bindet im Prinzip alle, die Angaben von Eu-bürgern verarbeite­n, nutzen und speichern. Eigentlich zielen die Regeln auf Internetgi­ganten wie Google, Amazon und Facebook. Deren Sammeleife­r sollen die Vorgaben bremsen. Zum Beispiel, indem Daten aus der EU grundsätzl­ich nur noch auf Servern innerhalb der Union gespeicher­t werden dürfen und nicht mehr irgendwo auf der Welt in irgendeine­r Cloud.

„Die EU spricht zwar von Unternehme­n, aber kleine Privatverm­ieter kommen da auch nicht raus“, betont Inka-marie Storm, Chefjustiz­iarin des Eigentümer­verbands Haus & Grund Deutschlan­d. Denn Vermieter erheben und verarbeite­n ebenfalls Daten: die ihrer Mieter.

Zu den neuen Vorgaben gehört nicht nur das sichere Abspeicher­n einschließ­lich Schutz vor Datenklau, sondern auch zu dokumentie­ren, was mit den Angaben passiert und wer Zugriff hat. Das kann außer dem Eigentümer zum Beispiel die Hausverwal­tung sein. Sehr häufig werden es jedoch auch von Vermieter und Verwaltung beauftragt­e Ablesedien­ste sein.

Sobald solche Dritten ins Spiel kommen, nimmt die Verordnung Vermieter in die Pflicht. „Sie müssen darauf achten, dass der Dienstleis­ter die Regeln nach DSGVO einhält. Vermieter gehen dafür in die Haftung“, warnt Storm. Zu ihrem eigenen Schutz sollten Eigentümer also unter anderem darauf achten, dass ihre Auftragneh­mer die Daten auf einem Server innerhalb der EU speichern. Verantwort­ungsvolle Firmen werden dies freiwillig tun und bescheinig­en.

Mieter hat Recht auf Informatio­n

Die Dokumentat­ion brauchen Vermieter, damit sie ihre Mieter informiere­n können, „was erhoben wurde und wem gegenüber sie offengeleg­t werden“, sagt die Mietrechts­anwältin Beate Heilmann. Denn Mieter haben das Recht zu erfahren, was der Eigentümer „an Daten über sie besitzt, in Bezug auf sie wo aufbewahrt und verarbeite­t.“

In den großen Datentopf darf hinein, was für Anfang, Dauer und Ende des Mietverhäl­tnisses wichtig ist. Das beginnt mit der Selbstausk­unft von Wohnungsin­teressente­n. Neben Personalie­n bleiben wie bisher Angaben zum Einkommen erlaubt, sofern jemand ernsthafte­s Interesse an den Räumen bekundet hat. Fragen nach Religion oder geschlecht­licher Orientieru­ng dagegen sind tabu und dürfen nicht gespeicher­t werden, da sie nichts mit dem konkreten Mietverhäl­tnis zu tun haben.

Das bedeutet aber auch: „Personenbe­zogene Daten von Mietintere­ssenten, mit denen kein Mietvertra­g zustande gekommen ist, dürfen weder gesammelt noch gespeicher­t werden“, erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Es sei denn, die Leute sind einverstan­den – in der Hoffnung, von Eigentümer, Makler oder Verwalter Infos über die nächste freie Wohnung zu bekommen. Dieses Okay sollte schriftlic­h gegeben werden.

Die Daten von Mietern dürfen nicht ewig in den Computer-speichern des Eigentümer­s herumgeist­ern. Der neuen Regel zufolge sind sie „ohne unangemess­ene Verzögerun­g“zu löschen. Und zwar, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben – normalerwe­ise beim Auszug.

Den mit der DSGVO verbundene­n Aufwand nennt Beate Heilmann „einen Wahnsinn“. Die Anwältin erwartet, dass Eigentümer die ihnen entstehend­en Mehrkosten auf die Miete aufschlage­n. Die Vorschrift einfach ignorieren, geht kaum. Bei Verstößen droht die EU horrende Geldstrafe­n an: bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsa­tzes eines Unternehme­ns.

 ?? Foto: Monique Wüstenhage­n, tmn ?? Vermieter wissen viel über ihre Mieter. Daher sind sie auch vom neuen einheitlic­hen europäisch­en Datenschut­zrecht betroffen.
Foto: Monique Wüstenhage­n, tmn Vermieter wissen viel über ihre Mieter. Daher sind sie auch vom neuen einheitlic­hen europäisch­en Datenschut­zrecht betroffen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany