Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Facebook Voreinstellung verletzt den Datenschutz
Das soziale Netzwerk Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen und den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen den Datenschutz in Deutschland. Das entschied das Landgericht Berlin auf die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Das Gericht kritisierte mit Blick auf die Voreinstellungen, dass in der Facebook-app für Mobiltelefone der Ortungsdienst bereits aktiviert ist, der Chat-partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. Zudem war in den Einstellungen zur Privatsphäre per Häkchen voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten. Dadurch wird das persönliche Facebook-profil für jeden leicht auffindbar. Die Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, seien teilweise unwirksam. Facebook kündigte Berufung an (Az. 16 O 341/15).