Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Urteil: Beamte dürfen nicht streiken

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Karlsruhe Lehrer und andere Beamte dürfen in Deutschlan­d auch in Zukunft nicht streiken. Eine Lockerung des Streikverb­ots ist nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts unmöglich, weil es an den Grundfeste­n des Berufsbeam­tentums rüttle. Das Beamtenver­hältnis fuße auf einem wechselsei­tigen System von Rechten und Pflichten. Das lasse ein „Rosinenpic­ken“nicht zu. Mit ihrer Entscheidu­ng wiesen die Richter die Verfassung­sbeschwerd­en von vier Lehrern zurück. Sie hatten sich an Protesten und Streiks der Gewerkscha­ft GEW beteiligt und deshalb Disziplina­rstrafen kassiert. Nach Auffassung der Richter sind Beamte trotzdem „nicht schutzlos“. Wer mit seiner Besoldung unzufriede­n sei, könne dagegen klagen. »Politik

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