Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Urteil: Beamte dürfen nicht streiken
Karlsruhe Lehrer und andere Beamte dürfen in Deutschland auch in Zukunft nicht streiken. Eine Lockerung des Streikverbots ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unmöglich, weil es an den Grundfesten des Berufsbeamtentums rüttle. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten. Das lasse ein „Rosinenpicken“nicht zu. Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter die Verfassungsbeschwerden von vier Lehrern zurück. Sie hatten sich an Protesten und Streiks der Gewerkschaft GEW beteiligt und deshalb Disziplinarstrafen kassiert. Nach Auffassung der Richter sind Beamte trotzdem „nicht schutzlos“. Wer mit seiner Besoldung unzufrieden sei, könne dagegen klagen. »Politik