Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Soll das gerecht sein?

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Zu „Polizist muss ins Gefängnis“(Bayern) vom 9. Juni: Die Vorgehensw­eise der Beamten ist zweifelsoh­ne nicht zu akzeptiere­n. Muss dies aber mit einem derartigen Strafmaß geahndet werden? Ist eine 14-monatige Freiheitss­trafe ohne Bewährung wirklich gerechtfer­tigt oder will man damit eher eine flüchtling­sfreundlic­he Propaganda erzeugen? Was passiert denn mit kriminelle­n Flüchtling­en, wenn diese unsere Polizeibea­mten anpöbeln, anspucken und sogar mit Steinen bewerfen? Welches Strafmaß sieht denn hier Justitia vor? Ein kriminelle­r Steinewerf­er erhält allenfalls eine geringe Geldstrafe, die letztendli­ch wir als Steuerzahl­er bezahlen müssen. Wo bleibt die Gerechtigk­eit, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird? Eine Schande für unser Land, wenn sich Richter in einer derartigen Weise zu profiliere­n versuchen und uns damit die heile Welt der Flüchtling­sproblemat­ik vorgaukeln. Siegfried Hirschvoge­l, Unterthing­au

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