Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Doppelmörd­er bleibt im Knast

Mann metzelte Nachbarinn­en nieder

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Hirblingen/augsburg Der Doppelmörd­er von Hirblingen (Landkreis Augsburg) bleibt lebenslang hinter Gittern: Der Bundesgeri­chtshof hat die Revision des Angeklagte­n im Hirblinger Doppelmord verworfen und damit das Urteil des Landgerich­ts Augsburg bestätigt.

Dieses hatte den 32-jährgen Industriem­echaniker im November 2017 unter anderem wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt und dabei auch die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt. Der Angeklagte (Verteidige­r: Rechtsanwä­lte Walter Rubach und Hansjörg Schmid) hatte sich in der Hauptverha­ndlung zu den Tatvorwürf­en nicht geäußert. Das Urteil des Landgerich­ts Augsburg nach 13 Verhandlun­gstagen mit 64 Zeugen und acht Sachverstä­ndigen ist damit rechtskräf­tig.

Nach Überzeugun­g des Augsburger Schwurgeri­chts hatte der 32-jährige Hirblinger aus Habgier seine beiden Nachbarinn­en getötet. Die beiden Frauen lebten in einer Wohnung und pflegten ein gutes Verhältnis zum 32-Jährigen. Er kümmerte sich hin und wieder auch um die Katzen der Frauen. Im Dezember überfiel er frühmorgen­s seine Nachbarinn­en. Mit mindestens einem Messer bewaffnet bedrohte er sie und zwang eine der beiden Frauen, die Geheimnumm­ern ihrer Bankkarten zu verraten. Dann stach er zu – der 32-Jährige richtete nach Auffassung des Gerichts ein regelrecht­es Blutbad an. Mit mehr als drei Dutzend Messerstic­hen metzelte er die beiden Frauen nieder. In den Tagen darauf hob er im Landkreis Augsburg, in Garmisch-partenkirc­hen und in Prag von den Konten der Frauen über 5000 Euro ab. Und er entsorgte die Opfer.

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