Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Mann beleidigt Sanitäter
Justiz Ein 32-Jähriger ärgert sich über den Umgang mit einer Frau
900 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung – ein Strafmaß, mit dem ein 32-jähriger Mann aus Weilheim wohl leben kann angesichts dessen, was ihm ursprünglich zur Last gelegt worden war.
Der Mann aus Oberbayern war ursprünglich zusätzlich angeklagt worden, weil er Widerstand gegen zwei Sanitäter (juristisch: Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen) geleistet haben soll. Diesen Vorwurf sah Richterin Susanne Scheiwiller vor dem Augsburger Amtsgericht nach zwei Verhandlungstagen nicht eindeutig gegeben. Der Angeklagte wurde nach Mitteilung einer Gerichtssprecherin deswegen nicht belangt.
Aber was war eigentlich geschehen? In einer Novembernacht 2014 waren der Weilheimer und mehrere Begleiter vor einem Nachtklub am Augsburger Ulrichsplatz auf ein Trio junger Frauen gestoßen, von denen eine völlig hilflos war. Sanitäter wurden gerufen, es kam zum Disput. Der Angeklagte (und andere Zeugen) waren nicht einverstanden damit, wie die Sanitäter mit der Patientin umgingen: Diese sei erst nach einigem Zögern „wie ein Kartoffelsack“in den Rettungswagen geschleppt worden, sagten die Männer vor Gericht aus.
Man empörte sich an jenem Abend offenbar wortgewaltig. Die jetzt im Fortsetzungstermin als Zeugen befragten Sanitäter bekräftigten dagegen, ordnungsgemäß gearbeitet zu haben. Ob der damals mit 1,4 Promille angetrunkene Angeklagte die Sanitäter in ihrer Arbeit wirklich behindert oder gegen deren Anweisungen gehandelt hatte, ließ sich in dem Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht nicht eindeutig klären.
Klarer nachvollziehbar waren hingegen bestimmte beleidigende Äußerungen, die der 32-Jährige getan und teils selbst eingeräumt hatte. Eben diese brachten dem Angeklagten jetzt auch die Geldstrafe ein.
Eine der Frauen war völlig hilflos