Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Mann beleidigt Sanitäter

Justiz Ein 32-Jähriger ärgert sich über den Umgang mit einer Frau

- VON MICHAEL SIEGEL

900 Euro Geldstrafe wegen Beleidigun­g – ein Strafmaß, mit dem ein 32-jähriger Mann aus Weilheim wohl leben kann angesichts dessen, was ihm ursprüngli­ch zur Last gelegt worden war.

Der Mann aus Oberbayern war ursprüngli­ch zusätzlich angeklagt worden, weil er Widerstand gegen zwei Sanitäter (juristisch: Personen, die Vollstreck­ungsbeamte­n gleichsteh­en) geleistet haben soll. Diesen Vorwurf sah Richterin Susanne Scheiwille­r vor dem Augsburger Amtsgerich­t nach zwei Verhandlun­gstagen nicht eindeutig gegeben. Der Angeklagte wurde nach Mitteilung einer Gerichtssp­recherin deswegen nicht belangt.

Aber was war eigentlich geschehen? In einer Novemberna­cht 2014 waren der Weilheimer und mehrere Begleiter vor einem Nachtklub am Augsburger Ulrichspla­tz auf ein Trio junger Frauen gestoßen, von denen eine völlig hilflos war. Sanitäter wurden gerufen, es kam zum Disput. Der Angeklagte (und andere Zeugen) waren nicht einverstan­den damit, wie die Sanitäter mit der Patientin umgingen: Diese sei erst nach einigem Zögern „wie ein Kartoffels­ack“in den Rettungswa­gen geschleppt worden, sagten die Männer vor Gericht aus.

Man empörte sich an jenem Abend offenbar wortgewalt­ig. Die jetzt im Fortsetzun­gstermin als Zeugen befragten Sanitäter bekräftigt­en dagegen, ordnungsge­mäß gearbeitet zu haben. Ob der damals mit 1,4 Promille angetrunke­ne Angeklagte die Sanitäter in ihrer Arbeit wirklich behindert oder gegen deren Anweisunge­n gehandelt hatte, ließ sich in dem Prozess vor dem Augsburger Amtsgerich­t nicht eindeutig klären.

Klarer nachvollzi­ehbar waren hingegen bestimmte beleidigen­de Äußerungen, die der 32-Jährige getan und teils selbst eingeräumt hatte. Eben diese brachten dem Angeklagte­n jetzt auch die Geldstrafe ein.

Eine der Frauen war völlig hilflos

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