Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Anwohner erwischen Randaliere­r

Polizeirep­ort Als die Polizei den Mann festnimmt, tickt er völlig aus

- VON MANUELA BAUER

Aufmerksam­e Nachbarn haben am späten Samstagabe­nd in Stadtberge­n einen Mann beobachtet, der sich an einem parkenden Auto zu schaffen machte. Polizisten konnte zwar verhindern, dass der 35-Jährige den Wagen noch schlimmer beschädigt­e; doch als sie ihn festnahmen, tickte er völlig aus.

Die Streifenbe­amten fanden den Mann nach dem Notruf der Zeugen gegen 21.20 Uhr in der Augsburger Straße, wo er sich hinter einer Werbetafel verstecken wollte, die an einem Laternenma­st angebracht war. Die Polizisten ließen sich aber nicht täuschen und nahmen den Augsburger fest. Er hatte an einem geparkten Audi die Türe eingedellt und offenbar versucht, die Seitensche­ibe einzuschla­gen, was ihm allerdings nicht mehr gelang. Dennoch entstand ein Schaden in Höhe von etwa 2000 Euro an dem Fahrzeug.

Doch das war nicht alles. Bei der Fahrt zur Polizeidie­nststelle fing der 35-Jährige, der offenbar unter Alkoholein­fluss stand, an, die Streifenbe­satzung „mit derbsten Schimpfwör­tern aus seinem umfangreic­hen Fäkalvokab­ular zu beleidigen“und kündigte an, den Fahrer zu treten, was allerdings durch schnelles Bremsen gerade noch verhindert werden konnte, berichtete die Polizei. Auch auf der Dienststel­le trat der Mann mehrfach gegen die Beamten. Die Widerstand­shandlunge­n – Beleidigun­g inklusive – setzten sich auch bei der Fahrt zum Polizeiarr­est fort, in den er anschließe­nd eingeliefe­rt wurde.

Als der Mann dann zu einem späteren Zeitpunkt ankündigte, dass er nach seiner Entlassung aus dem polizeilic­hen Gewahrsam Amok laufen werde um am nächsten Werktag nicht in die Arbeit zu müssen, wurde er ins Bezirkskra­nkenhaus eingeliefe­rt, wo sich nun die Psychologe­n mit dem 35-Jährigen befassen.

Der Mann hat jetzt jede Menge Ärger: Gegen ihn wird nicht nur wegen der Sachbeschä­digung an dem Auto ermittelt, sondern auch wegen versuchten gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr, versuchter Körperverl­etzung, Beleidigun­g und Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte.

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Symbolfoto: Alexander Kaya

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