Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Schlachtun­g hochträcht­iger Tiere wird verboten

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Hochträcht­ige Tiere dürfen künftig nicht mehr geschlacht­et werden. Der Bundestag beschloss gestern, dass Tiere im letzten Drittel der Trächtigke­it nicht mehr zur Schlachtun­g abgegeben werden dürfen – es sei denn, sie werden zur Bekämpfung von Seuchen getötet. Tierschütz­er kritisiere­n seit langem, dass die Föten qualvoll verenden, wenn das Muttertier geschlacht­et wird. Ziegen und Schafe sind von dem Verbot ausgeschlo­ssen. Hier bedürfe es zusätzlich­er Erkenntnis­se über ihre Haltung, um sie mit einbeziehe­n zu können. Zudem dürfen künftig wieder tierische Fette an Wiederkäue­r, insbesonde­re Kühe, verfüttert werden. Das zu BSE-Zeiten erlassene Verbot sei laut Bundesregi­erung wissenscha­ftlich unbegründe­t.

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