Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Eine dumme Angewohnheit
Justiz Ein 27-Jähriger setzt sich betrunken ins Auto, um Musik zu hören. Dann fährt er doch
sind es dumme Angewohnheiten, die dann zu saudummen Ergebnissen führen. Ein 27-Jähriger hatte die Marotte, sich in sein auf der Straße geparktes, abgemeldetes Auto zu setzen, um dort Musik zu hören. Dabei ließ er, warum auch immer, stets den Motor im Stand laufen. Sehr zum Unwillen seiner lärmgeplagten Nachbarin, 54. Die rief eines Tages verärgert die Polizei. Pech für den 27-Jährigen, dass er seinen Wagen, ehe die Streife eintraf, ein paar Meter um die Ecke fuhr. Denn er hatte fast zwei Promille Alkohol im Blut. Und der Zulassungsstempel am Kennzeichen war gefälscht. Amtsrichterin SusanManchmal ne Scheiwiller hatte sich mit dem skurrilen Fall zu befassen.
Der Angeklagte, dem die Staatsanwaltschaft fahrlässige Trunkenheit und Urkundenfälschung vorwarf, räumte zwar ein, die Kopie eines Zulassungsstempels angeklebt zu haben. Aber: „Ich bin nicht gefahren. Ich habe den Wagen nur ein Stück geschoben“, behauptete er. Das durch die ständigen Motorgeräusche geschulte Ohr der Nachbarin hatte anderes vernommen. „Der Motor heulte auf, dann entfernte sich das Fahrzeug. Ich lief auf die Straße. Und dann stand der Wagen ein paar Meter weiter als dort, wo er Monate lang abgestellt gewesen war“, erinnerte sich die 54-jährige Zeugin. Der Hinweis des Angeklagten, sein Wagen habe einen Getriebeschaden, deshalb könne er gar nicht damit gefahren sein, nutzte letztlich nichts. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2400 Euro und weiteren neun Monaten Führerscheinentzug.