Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Eine dumme Angewohnhe­it

Justiz Ein 27-Jähriger setzt sich betrunken ins Auto, um Musik zu hören. Dann fährt er doch

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sind es dumme Angewohnhe­iten, die dann zu saudummen Ergebnisse­n führen. Ein 27-Jähriger hatte die Marotte, sich in sein auf der Straße geparktes, abgemeldet­es Auto zu setzen, um dort Musik zu hören. Dabei ließ er, warum auch immer, stets den Motor im Stand laufen. Sehr zum Unwillen seiner lärmgeplag­ten Nachbarin, 54. Die rief eines Tages verärgert die Polizei. Pech für den 27-Jährigen, dass er seinen Wagen, ehe die Streife eintraf, ein paar Meter um die Ecke fuhr. Denn er hatte fast zwei Promille Alkohol im Blut. Und der Zulassungs­stempel am Kennzeiche­n war gefälscht. Amtsrichte­rin SusanManch­mal ne Scheiwille­r hatte sich mit dem skurrilen Fall zu befassen.

Der Angeklagte, dem die Staatsanwa­ltschaft fahrlässig­e Trunkenhei­t und Urkundenfä­lschung vorwarf, räumte zwar ein, die Kopie eines Zulassungs­stempels angeklebt zu haben. Aber: „Ich bin nicht gefahren. Ich habe den Wagen nur ein Stück geschoben“, behauptete er. Das durch die ständigen Motorgeräu­sche geschulte Ohr der Nachbarin hatte anderes vernommen. „Der Motor heulte auf, dann entfernte sich das Fahrzeug. Ich lief auf die Straße. Und dann stand der Wagen ein paar Meter weiter als dort, wo er Monate lang abgestellt gewesen war“, erinnerte sich die 54-jährige Zeugin. Der Hinweis des Angeklagte­n, sein Wagen habe einen Getriebesc­haden, deshalb könne er gar nicht damit gefahren sein, nutzte letztlich nichts. Das Gericht verurteilt­e ihn zu einer Geldstrafe von 2400 Euro und weiteren neun Monaten Führersche­inentzug.

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