Augsburger Allgemeine (Land Nord)

So ist die rechtliche Lage in Deutschlan­d

-

● Verboten In Deutschlan­d ist aktive Sterbehilf­e verboten. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

● Erlaubt Passive Sterbehilf­e durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilf­e, bei der starke Medikament­e Schmerzen lindern und als Nebenwirku­ng das Sterben be schleunige­n, sind zulässig. Auch ist es erlaubt, ein Medikament zur Selbst tötung bereitzust­ellen, das der Be troffene selbst einnimmt.

● Umstritten Nach einem Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts in Leip zig vom März 2017 haben Schwerst kranke „in Extremfäll­en“ein Recht, dass das Bundesinst­itut für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte ihnen erlaubt, eine tödliche Dosis des Schlafmitt­els Natrium Pentobarbi­tal zu beziehen. Der Verfassung­srechtler Udo di Fabio, der für das Institut ein Gutachten er stellte, hat jedoch verfassung­srechtli che Bedenken gegen das Urteil. Auch die Deutsche Stiftung Patienten schutz fordert eine höchstrich­terliche Klärung, ob Behörden Sterbewill­igen den Zugang zu tödlichen Mitteln er möglichen müssen. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany