Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Facebook Voreinstel­lung verletzt den Datenschut­z

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Das soziale Netzwerk Facebook verstößt mit seinen Voreinstel­lungen und den Nutzungs- und Datenschut­zbedingung­en gegen den Datenschut­z in Deutschlan­d. Das entschied das Landgerich­t Berlin auf die Klage des Bundesverb­ands der Verbrauche­rzentralen. Das Gericht kritisiert­e mit Blick auf die Voreinstel­lungen, dass in der Facebook-App für Mobiltelef­one der Ortungsdie­nst bereits aktiviert ist, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthalt­sort verrät. Zudem war in den Einstellun­gen zur Privatsphä­re per Häkchen voreingest­ellt, dass Suchmaschi­nen einen Link zur Chronik des Teilnehmer­s erhalten. Dadurch wird das persönlich­e Facebook-Profil für jeden leicht auffindbar. Die Einwilligu­ngen zur Datennutzu­ng, die sich das Unternehme­n einholt, seien teilweise unwirksam. Facebook kündigte Berufung an (Az. 16 O 341/15).

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