Augsburger Allgemeine (Land West)
Geflügel-Stallpflicht gilt in ganz Baden-Württemberg
Im Kampf gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe hat Baden-Württemberg eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Angesichts der derzeitigen Lage müsse man davon ausgehen, dass sich die Vogelgrippe nicht mehr nur auf die Bodenseeregion beschränke, sagte Agrarminister Peter Hauk (CDU). In SchleswigHolstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gilt schon eine landesweite Stallpflicht. In anderen Bundesländern umfasst sie nur spezifische Regionen. Am Bodensee sind laut Hauk bisher 229 tote Vögel entdeckt worden, 175 davon wiesen das Virus H5N8 auf.