Augsburger Allgemeine (Land West)

25-jährige Frau wird im Keller gefoltert

Prozess Affäre mit einem Familienva­ter endet mit schweren Verletzung­en. Strafe für zwei Angeklagte fällt gering aus

- VON MICHAEL LINDNER

Schwabmünc­hen

Sie hatte ein Verhältnis mit einem Ehemann, einem dreifachen Familienva­ter. Die damals 25-jährige Frau hatte den Mann geliebt, sich eine gemeinsame Zukunft vorgestell­t. Doch daraus wurde nichts, stattdesse­n wurde sie in einem Keller gefoltert – von Familienmi­tgliedern des Ehebrecher­s und der betrogenen Ehefrau. Vier Täter wurden bereits zu zum Teil mehrjährig­en Haftstrafe­n verurteilt. Die Strafen für zwei weitere Mitglieder der rumänischs­tämmigen Großfamili­e fielen gestern vom Augsburger Jugendschö­ffengerich­t geringer aus. Sie waren nach Ansicht von Richterin Ortrun Jelinek nur Randfigure­n bei einer Racheaktio­n in Schwabmünc­hen, die für eine 25-Jährige schlimm endete.

Die Frau wurde laut Anklage im Oktober 2014 bei einer Zigaretten­pause vor der Wohnung von mehreren Personen eingekesse­lt und aufgeforde­rt, das Verhältnis zu dem Mann zu beenden. Als sie dem nicht zustimmte, lief die geplante Abreibung aus dem Ruder – so formuliert­en es die Verteidige­r Wolfgang Bendler und Christian Fröba während der Verhandlun­g immer wieder. Die Frau wurde beleidigt, an den Haaren zu Boden gezogen, geschlagen und in ein Auto gezerrt. Am Steuer saß die 55-jährige Mutter des Ehebrecher­s, sie fuhr ihre mitangekla­gte 19-jährige Enkelin, die inzwischen in Ulm lebt, sowie weitere bereits rechtskräf­tig verurteilt­e Familienan­gehörige zu einem Haus im Schwabmünc­hner Norden. Dort wurde die 25-jährige Geliebte im Keller auf übelste Art und Weise misshandel­t: Die Angreifer zogen die Frau laut Anklage nackt aus, übergossen sie mit heißem Wasser, rissen ihr Haare aus, schlugen mit Alustangen auf sie ein und verletzten sie mit einem fast zehn Zentimeter langen Schnitt quer über das Gesicht. Rahmen eines sogenannte­n TäterOpfer-Ausgleichs sollen die bereits verurteilt­en Personen der misshandel­ten Frau 30 000 Euro als Entschädig­ung bezahlt haben. Nach Informatio­nen unserer Zeitung ist allerdings nur ein geringer vierstelli­ger Betrag tatsächlic­h an die Geschädigt­e aktiv an der Misshandlu­ng teil. Ihr Verteidige­r regte eine Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu je 40 Euro an, Staatsanwä­ltin Alexandra Körner beantragte 150 Tagessätze. Verurteilt wurde die Angeklagte wegen Beihilfe zur gefährlich­en Körperverl­etzung und Freiheitsb­eraubung zu einer Geldstrafe von 4800 Euro (120 Tagessätze zu je 40 Euro).

Die zum Tatzeitpun­kt 17-jährige Enkelin legte ebenfalls ein Geständnis ab. Sie gab zu, das Opfer im Keller geschlagen und getreten zu haben. Sie habe sich von der Gruppendyn­amik mitreißen lassen, sei aber – als die Situation eskalierte – aus dem Keller gegangen und zu ihren jüngeren Geschwiste­rn ins Zimmer. Die arbeitslos­e junge Frau wurde wegen des „nicht so hohen aktiven Tatbeitrag­s“verwarnt; sie muss 96 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany