Augsburger Allgemeine (Land West)

Hürden beim Wechsel in die Teilzeit

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Theoretisc­h können Arbeitnehm­er einen Wechsel von Voll- in Teilzeit mit einer einstweili­gen Verfügung durchsetze­n. Die Hürden sind aber mitunter hoch: Denn der Verweis auf die Kinderbetr­euung allein reicht nicht immer aus. Darauf weist der Deutsche Anwaltvere­in hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidu­ng des Arbeitsger­ichts Lingen (Az.: 1 Ga 1/16).

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