Augsburger Allgemeine (Land West)
Hürden beim Wechsel in die Teilzeit
Theoretisch können Arbeitnehmer einen Wechsel von Voll- in Teilzeit mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen. Die Hürden sind aber mitunter hoch: Denn der Verweis auf die Kinderbetreuung allein reicht nicht immer aus. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Lingen (Az.: 1 Ga 1/16).