Augsburger Allgemeine (Land West)

Sohn will posthum Schmerzens­geld

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Für die jahrelange künstliche Ernährung seines schwerkran­ken und dementen Vaters verlangt ein Sohn Schadeners­atz von dem Arzt. Das Landgerich­t München I befasste sich gestern mit dem Fall. Der Sohn macht Schmerzens­geld und Behandlung­skosten in Höhe von 150 000 Euro geltend. Sein Vater war von 2006 an über eine Magensonde ernährt worden. Spätestens ein Jahr vor seinem Tod sei das nicht mehr angemessen gewesen, argumentie­rt der Sohn.

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