Augsburger Allgemeine (Land West)
Sohn will posthum Schmerzensgeld
Für die jahrelange künstliche Ernährung seines schwerkranken und dementen Vaters verlangt ein Sohn Schadenersatz von dem Arzt. Das Landgericht München I befasste sich gestern mit dem Fall. Der Sohn macht Schmerzensgeld und Behandlungskosten in Höhe von 150 000 Euro geltend. Sein Vater war von 2006 an über eine Magensonde ernährt worden. Spätestens ein Jahr vor seinem Tod sei das nicht mehr angemessen gewesen, argumentiert der Sohn.