Augsburger Allgemeine (Land West)
Ganztagsschule wird in Zukunft zum Hort
Schule Ab September müssen die Eltern in Ustersbach mitzahlen. Betreuungszeiten bleiben unverändert
Ustersbach
Der Gemeinderat Ustersbach befürwortet die Umwandlung der Offenen Ganztagsschule in einen Hort der Kindertagesstätte St. Fridolin. Für die Eltern bedeutet das: Sie müssen künftig einen monatlichen Beitrag leisten. Bislang sei die Offene Ganztagsschule als schulische Einrichtung an den Schultagen Montag bis Donnerstag kostenlos, informierte Bürgermeister Maximilian Stumböck.
Auf die Änderung hatten sich im Vorfeld sowohl die Teilnehmer eines Sondierungsgesprächs im Landratsamt als auch der Kindertagesstätten-Koordinierungsausschuss verständigt. Für die Eltern solle sich die Betreuungsqualität der Grundschulkinder nicht ändern, versprach Bürgermeister Maximilian Stumböck bei der Gemeinderatssitzung. Erhalten bleibe auch die Zusammenarbeit mit der Schule. Keine Änderungen gebe es außerdem bei den Räumlichkeiten und Betreuungszeiten, so das Gemeindeoberhaupt.
Der Gemeinderat einigte sich darauf, den durchschnittlichen Hortbeitrag in den umliegenden Gemeinden als Basiswert zu erheben sowie 50 Prozent dieses Werts zu übernehmen. „Mit der stattlichen Übernahmehöhe steht Ustersbach ziemlich allein im Landkreis“, meinte Stumböck. Dies sei ein großes Entgegenkommen der Gemeinde an die Eltern. Der Prozentsatz wird künftig durch den Gemeinderat für jedes KindertagesstättenJahr neu festgelegt. Wie Schulamtsleiterin Renate Haase-Heinfeldner auf Nachfrage unserer Zeitung sagte, hat ein ganz einfacher Grund zur Umwandlung in einen Hort geführt: Zum einen ist die Zahl an Kindern nicht zusammengekommen, die für eine Offene Ganztagsschule nötig ist. Zum anderen hat Ustersbach die Räume, in denen die Betreuung stattfindet, mit zweckgebundenen Zuschüssen des Freistaats umgebaut.
Positiv beschieden hat der Gemeinderat einen Antrag des TSV Ustersbach. Vorbehaltlich der Prüfung durch die Kämmerei bekommt der Verein einen Zuschuss von knapp 300 Euro für das neue Mähwerk des Rasentraktors.
Thema war zudem die Vertretungsbefugnis des Bürgermeisters in Grundstücksangelegenheiten. Hier wurde informiert, dass Verträge mit der Gemeinde nicht erst mit Gemeinderatsbeschluss wirksam werden, sondern schon mit Unterzeichnung beim Notar. Künftig werden Vertragsentwürfe dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. Erst dann könne der Bürgermeister die Protokollierung vornehmen, so Karlheinz Lutz vom Bauamt.