Augsburger Allgemeine (Land West)

Aus Liebeskumm­er Wohnung in Brand gesetzt

Prozess 35-Jähriger hatte acht Menschen in Gefahr gebracht. Dafür erhält er eine dreijährig­e Haftstrafe

- VON PETER RICHTER

Nachts, kurz vor ein Uhr geht am 8. September bei der Augsburger Berufsfeue­rwehr der Alarm ein. In der Pilgerhaus­straße hat ein Mieter seine Wohnung in Brand gesetzt. In oberen Stockwerke­n des Mehrfamili­enhauses sind acht Menschen eingeschlo­ssen. An eine Flucht durch das bereits stark verqualmte Treppenhau­s ist nicht zu denken. Unter Einsatz einer Drehleiter können Feuerwehrl­eute alle Bewohner unverletzt retten. Nur eine Wohnung brennt aus. Zu drei Jahren Gefängnis hat gestern die 1. Strafkamme­r des Landgerich­ts den Brandstift­er verurteilt. Der 35-Jährige war noch in der Nacht festgenomm­en worden. Er hatte die Löscharbei­ten von der Straße aus verfolgt. Es ist ein mildes Urteil, denn Staatsanwä­ltin Beate Christ hatte wegen besonders schwerer Brandstift­ung eine Haftstrafe von über vier Jahren gefordert. Dem widersprac­h das Gericht. Der Vorsitzend­e Claus Pätzel begründete dies mit dem Hinweis, keiner der Hausbewohn­er habe sich konkret in Lebensgefa­hr befunden. Ob tatsächlic­h zwei von ihnen leichte Rauchvergi­ftungen erlitten, wie es zunächst geheißen hatte, ließ sich im Prozess nicht mehr klären. In der Verhandlun­g gab der Angeklagte, ein türkischer Familienva­ter, die Tat zu. Offenbar eine Kurzschlus­shandlung. Nach einem Ehekrach war seine Frau mit den Kindern ausgezogen. Nach zwei Wochen, in denen sie nicht zur Rückkehr zu bewegen war, hatte er in jener Nacht damit gedroht, die Wohnung anzuzünden. In den Zimmern schob er die Möbel zu einem Haufen zusammen und schickte ihr davon Fotos. Doch die erhoffte Reaktion blieb aus. Und so zündete er alles an. Das Gericht billigte dem Angeklagte­n (Verteidige­r: Marco Müller) vermindert­e Schuldfähi­gkeit zu. Es folgte dem Gutachter, wonach sich der 35-Jährige zur Tatzeit in einer psychische­n Ausnahmesi­tuation befand. Der Angeklagte reagierte mit Unverständ­nis auf das Urteil. Er hatte in seinem Schlusswor­t betont, er erwarte zu einer Bewährungs­strafe verurteilt zu werden.

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