Augsburger Allgemeine (Land West)

Gefälschte Abmahnunge­n per E Mail sind eine Falle

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Verbrauche­rschützer warnen vor gefälschte­n Abmahn-Mails wegen angebliche­r Urheberrec­htsverstöß­e bei der Nutzung des Bildbearbe­itungsprog­ramms Adobe Photoshop. Kriminelle forderten „im Namen bekannter Abmahn-Kanzleien“Schadeners­atzzahlung­en von bis zu 4000 Euro, teilt die Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz mit. Die „täuschend echt wirkenden E-Mails“seien gefälscht. Von echten Abmahnunge­n seien sie „inhaltlich und gestalteri­sch kaum zu unterschei­den“. Reguläre Abmahnunge­n erfolgten aber niemals ausschließ­lich per E-Mail, sondern immer per Post. Verbrauche­r sollten „nicht in die Falle tappen“und die Forderunge­n begleichen.

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