Augsburger Allgemeine (Land West)

Eine Watschn für die Stadt

- VON JAN KANDZORA jaka@augsburger allgemeine.de

Man kann darüber streiten, ob und wie viele verkaufsof­fenen Sonntage es braucht. In Berlin sind es beispielsw­eise zehn pro Jahr, in Bayern bis zu vier, je nachdem, was die jeweilige Kommune beschließt. Was überall gilt: Die Rahmenbedi­ngungen dafür, Marktsonnt­age auszuricht­en, sind mittlerwei­le eng. So eng, dass sich auf mehreren Homepages von Industrieu­nd Handelskam­mern Beratungsa­ngebote zum Thema „verkaufsof­fene Sonntage rechtssich­er planen“finden lassen.

Das ist weder neu noch unbekannt. Insofern ist es verwunderl­ich, dass die Stadt noch im Januar dieses Jahres zwei Verordnung­en über „das Offenhalte­n von Verkaufsst­ellen“erließ, die nicht den Eindruck erwecken, besonders akribisch durchgepla­nt, sondern großzügig ausgelegt zu sein. Auch wenn der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of noch keine Gründe vorgelegt hat: Das Urteil ist eine Watschn für die Stadt, die sich offenbar nicht die Mühe gemacht hat, zwei gerichtsfe­ste Verordnung­en zu zimmern. Und das bei einer Thematik, die deutschlan­dweit die Justiz beschäftig­t. Landauf, landab klagt die „Allianz für den freien Sonntag“und gewinnt regelmäßig. Wieso hätte sie ausgerechn­et in Augsburg drauf verzichten sollen?

Gut möglich übrigens, dass es auch in Zukunft verkaufsof­fene Sonntage in der Innenstadt gibt. Dann aber mit neuen Verordnung­en und wohl in kleinerem Rahmen.

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