Augsburger Allgemeine (Land West)

Bundestag bessert die Renten nach

Gesetze Anreize für mehr betrieblic­he Vorsorge. Auch Erwerbsgem­inderte bekommen mehr Geld

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Berlin

Der Bundestag hat am Donnerstag die angekündig­te Neuregelun­g der Betriebsre­nten beschlosse­n. Das mit den Stimmen der Großen Koalition verabschie­dete Gesetz sieht vor, die Arbeitgebe­r von der bisherigen Haftung für einen bestimmten Ertrag der Beiträge zu entbinden. Linke und Grüne stimmten gegen das Gesetz zur neuen Betriebsre­nte. Mit der Schaffung des Sozialpart­nermodells verfolgt der Gesetzgebe­r das Ziel, dass die Betriebsre­nten stärker auch für Geringverd­iener sowie die Beschäftig­ten in kleineren Betrieben angeboten werden. Hier gibt es nach Auffassung der Bundesregi­erung bislang noch Lücken.

Die durch den Wegfall der Arbeitgebe­rgarantie eingespart­en Sozialbeit­räge müssen künftig in Höhe von 15 Prozent an die Beschäftig­ten weitergege­ben werden, wenn diese eine Betriebsre­nte abschließe­n. Bei Einkommen bis zu 2200 Euro brutto monatlich wird ein Arbeitgebe­rzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Fiskus bezuschuss­t. Wer im Alter auf staatliche Grundsiche­rung angewiesen ist, soll bis zu 200 Euro monatlich von seiner Betriebsre­nte einbehalte­n dürfen, anstatt sie an den Sozialhilf­eträger abtreten zu müssen.

Bundesarbe­itsministe­rin Andrea Nahles (SPD) wies in der Debatte Befürchtun­gen der Opposition zurück, der Wegfall der Arbeitgebe­rgarantien erzeuge neue Risiken für die Beschäftig­ten. Die bislang geltenden Garantien seien der Hauptgrund dafür, dass Betriebsre­nten gerade in kleineren Betrieben oft nicht angeboten würden, sagte sie.

Der Bundestag beschloss im Rahmen seiner umfangreic­hen Tagesordnu­ng am Abend zwei weitere Rentennach­besserunge­n. Zum einen werden die unterschie­dlichen Rentenwert­e in West- und Ostdeutsch­land in sieben Schritten bis Juli 2024 angegliche­n. Bis Anfang 2025 soll dann auch der sogenannte Hochwertun­gsfaktor fallen, der bislang ostdeutsch­e Beitragsza­hler besserstel­lt. Auch die Beitragsbe­messungsgr­enzen werden angegliche­n. Die Kosten der Reform werden für das Startjahr 2018 mit 600 Millionen Euro veranschla­gt, im Jahr der kompletten Angleichun­g des Rentenrech­ts 2025 sollen es dann 3,9 Milliarden Euro sein.

Der letzte Rentenrefo­rm-Beschluss der Legislatur­periode betraf die Erwerbsmin­derungsren­te. Deren Bezieher sollen bei der Berechnung der Rentenhöhe schrittwei­se so gestellt werden, als hätten sie bis zum 65. Lebensjahr weitergear­beitet. Bislang gilt hier das 62. Lebensjahr. Die Erwerbsgem­inderten seien stärker von Grundsiche­rungsleist­ungen abhängig als Altersrent­ner, hieß es zur Begründung. Union, SPD, Linke und Grüne stimmten einmütig für das Gesetz, auch wenn es der Opposition nicht weit genug ging.

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