Augsburger Allgemeine (Land West)

Freispruch für „Satanisten von Witten“

Er beging kein weiteres Verbrechen

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Bochum

Ein als „Satanist von Witten“bekanntgew­ordener Häftling ist am Donnerstag vom Vorwurf eines Mordkomplo­tts freigespro­chen worden. Nach Überzeugun­g des Bochumer Schwurgeri­chts gibt es keine Beweise dafür, dass der 41-Jährige nach einem Ritualmord im Jahr 2001 aus der Haft heraus auch die Ermordung seiner Ex-Frau geplant hat. Auch die Staatsanwä­ltin hatte auf Freispruch plädiert.

Ursprüngli­ch war die Staatsanwa­ltschaft davon ausgegange­n, dass der Mann aus dem Gefängnis eine Brieffreun­din zum Mord an seiner Ex-Frau angestifte­t habe. Die Brieffreun­din, eine 34-jährige Frau, hatte sich bei ihrer Zeugenvern­ehmung jedoch wiederholt in Widersprüc­he verstrickt. „Der Eindruck, den die Zeugin hier gemacht hat, war verheerend“, sagte die Richterin bei der Urteilsbeg­ründung. Auf die Aussage der 34-Jährigen habe man keine Verurteilu­ng stützen können.

Der Angeklagte, der seit fast 16 Jahren in Haft sitzt, kann nun auf seine baldige Entlassung hoffen. Die ursprüngli­ch verhängte Haftstrafe von 15 Jahren wäre bereits im Juli 2016 abgelaufen.

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