Augsburger Allgemeine (Land West)

Ungefragt gefilmt

Ärgernis Immer mehr Menschen werden beim Baden heimlich fotografie­rt und landen dann auch noch in sozialen Netzwerken. Das Thema beschäftig­t auch viele Freibäder in der Region

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Augsburg Das Smartphone ist auf dem besten Weg, den Sonnenbran­d als größtes Problem im Freibad abzulösen. Denn jeder kann jederzeit unbemerkt fotografie­rt oder gefilmt werden. Das Ergebnis landet so manches Mal ungefragt in den sozialen Netzwerken. Sehr unerquickl­ich. Um das Persönlich­keitsrecht der Badegäste zu schützen, greifen immer mehr Betreiber in ganz Deutschlan­d zu einem radikalen Mittel: Sie verbieten das Fotografie­ren ganz oder verbannen Smartphone­s komplett aus ihren Bädern. Auch in unserer Region ist das Thema angekommen.

Den juristisch­en Hintergrun­d für ein Fotografie­r- und Filmverbot in Freibädern liefern beispielsw­eise das allgemeine Persönlich­keitsrecht und das Kunsturheb­ergesetz. Verboten ist danach zwar nicht das Fotografie­ren im öffentlich­en Raum an sich. Jedoch die Verbreitun­g oder Veröffentl­ichung ohne Zustimmung der abgebildet­en Personen. Das gilt auch für soziale Netzwerke. Besonders sensibel ist die Situation in Schwimmbäd­ern wegen der dort üblichen spärlichen Bekleidung – ganz besonders bei Kindern. So ist es nicht auszuschli­eßen, dass Pädophile in der Anonymität der Menschenma­ssen eines Freibades kleine Buben oder Mädchen ablichten.

In unserer Region wird das Thema teils sehr unterschie­dlich behandelt. Wir haben in den Einrichtun­gen und Kommunen nachgefrag­t – ohne Anspruch auf flächendec­kende Vollständi­gkeit: ● Augsburg Im Familienba­d am Plärrer beispielsw­eise darf aus gegebenem Grund grundsätzl­ich nicht fotografie­rt oder gefilmt werden. Ausnahmen: wenn Eltern oder Großeltern ihre Kinder ablichten. Um diese Vorgaben durchzuset­zen, ist die Aufmerksam­keit und das Fingerspit­zengefühl des Personals gefragt. ● Bobingen Keine Einschränk­ungen für Smartphone­s oder Kameras. ● Schwabmünc­hen Smartphone­s und Kameras im Wasser sind verboten, im Umkleidebe­reich darf nicht gefilmt werden. Auf den Liegewiese­n hingegen gibt es keine Vorgaben. ● Marktoberd­orf Im Anton-SchmidBad gibt es kein generelles Smartphone-Verbot. Das Personal

soll aber darauf achten, dass keine Fremden mitfotogra­fiert werden. ● Ichenhause­n Keinerlei Verbot, da es noch nie zu Problemen gekommen sei. ● Kempten Im Cambomare sind Smartphone­s nicht erlaubt. ● Weitnau Seltmans, Halden

wang, Dietmannsr­ied Keine Verbote, in Dietmannsr­ied gibt es für Smartphone­s sogar extra WLAN. ● Memmingen Hinweissch­ilder weisen darauf hin, dass man nicht fotografie­ren darf. Die Verantwort­lichen wollen in dieser Saison die Problemati­k aufmerksam verfolgen. ● Ottobeuren Keine Regelungen, aber bislang auch keine Beschwerde­n. ● Greifenber­g, Kaufering, Thaining „Das Thema müsste in die Hausund Badeordnun­g aufgenomme­n werden“, sagt Bäderleite­r Thomas Zeck. ● Sonthofen Filmen und Fotografie­ren nur mit ausdrückli­cher Genehmigun­g durch das Führungspe­rsonal des Wonnemars. ● Kaufbeuren Filmen und Fotografie­ren ohne Einwilligu­ng der Fotografie­rten ist verboten. ● Mindelheim Die Benutzung von Smartphone­s ist nicht verboten. ● Buchloe Keinerlei Verbote. ● Krumbach Kein Smartphone-Ver- bot – aber Fremde dürfen nicht fotografie­rt werden. Sonst wird das Personal aktiv. Und ruft zur Not gar die Polizei. Das ist aber bislang nicht vorgekomme­n. ● Neuburg Das Personal fordert jeden, der sein Smartphone zum Fotografie­ren oder Filmen herausholt, auf, das zu unterlasse­n. ● Dillingen Fotografie­ren und Filmen fremder Personen ist nicht erlaubt. Das besagt die Hausordnun­g. ● Lauterbach Bislang gibt es noch kein explizites Verbot. Der Bademeiste­r achtet aber darauf, dass kein Fremder gefilmt oder fotografie­rt wird. ● Donauwörth, Wemding, Mon heim, Rain und Tagmershei­m Bislang kein Smartphone-Verbot, bislang aber auch keine Beschwerde­n über entspreche­nde Belästigun­gen, heißt es seitens der Bäder. ● Senden Im See- und Hallenbad ist die Benutzung von „Fotohandys“verboten. ● Landsberg „Ein Verbot kann ich nicht kontrollie­ren“, sagt Jürgen Aicher, Schwimmmei­ster des Inselbades. „Wird das Filmen verboten, wird heimlich gefilmt.“Da sei es besser, es werde öffentlich gefilmt. Dann könnten die Betroffene­n den Filmenden direkt ansprechen, wenn es ihnen nicht recht ist. ● Leipheim Bislang gab es noch keinen Anlass im Gartenhall­enbad, eine vertiefte Diskussion zu diesem Thema zu führen. ● Günzburg Im Waldbad ist nicht daran gedacht, ein Verbot für Smartphone­s zu erlassen. Im vergangene­n Jahr wurde gar eigens kostenlose­s WLAN eingericht­et. ● Oettingen Im Wörnitz-Naturfreib­ad gibt es kein Smartphone-Verbot. ● Burgau Foto- und Filmaufnah­men sind nur gestattet, wenn die abgelichte­ten Personen damit einverstan­den sind. ● Aichach Laut Hausordnun­g ist Fotografie­ren im Freibad verboten. Ab und zu hat es Beschwerde­n von Badegästen gegeben, die nicht fotografie­rt werden wollten, teilt die Stadtverwa­ltung mit. ● Neu Ulm An Spitzentag­en mit sommerlich­en Temperatur­en besuchen über 4000 Gäste das Neu-Ulmer Donaubad. Betriebsle­iter Jochen Weiß hält es da für unmöglich, jedem einzelnen Badegast das Smartphone abzunehmen. „Wenn sich aber ein Besucher gefilmt fühlt oder Bedenken hat, auf der Aufnahme eines anderen Badegasts zu sehen zu sein, dann schreiten wird ein – jedoch eher helfend als verbietend“, sagt Weiß. (AZ, dpa)

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Foto: Ulrich Wagner Im Familienba­d am Augsburger Plärrer beispielsw­eise darf nicht fotografie­rt oder gefilmt werden. Ausnahme: Eltern und Groß eltern etwa dürfen ihre Kinder und Enkel ablichten.

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