Augsburger Allgemeine (Land West)

Betrunkene­r will bei der Polizei schlafen

Autofahrer legt sich mit vier Beamten an. Er kommt nachts wieder

- VON USCHI RIEGER

Bobingen

Ihre liebe Not hatten vier Polizeibea­mte mit diesem betrunkene­n Autofahrer, den sie aus dem Verkehr gezogen hatten. Ob unterwegs oder auf der Dienststel­le in Bobingen: Fast ununterbro­chen beleidigte er sie aufs Heftigste und zeigte keinerlei Respekt vor ihnen. Letztendli­ch aber wurden sie den 51-Jährigen nicht mehr los, denn die Sitzbank im Vorraum ihrer Inspektion in Bobingen hatte er sich auch noch als Schlafplat­z ausgesucht. Damit zollte er seinen 2,42 Promille Alkohol im Blut Tribut.

Zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von zehn Monaten mit einer Bewährungs­zeit von fünf Jahren wurde er jetzt am Amtsgerich­t Augsburg verurteilt. Zudem muss er 120 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit ableisten und an 24 Beratungsg­esprächen bei der Caritas teilnehmen. Außerdem bleibt sein Führersche­in für weitere zwölf Monate unter Verschluss. Das ist die Quittung für sein Verhalten. Der mehrfach vorbestraf­te Mann (vertreten von Rechtsanwa­lt Frank Thaler) hatte vier Beamte der Polizeiins­pektion Bobingen mehrmals massiv in ihrer Ehre verletzt, zudem war er betrunken mit dem Auto unterwegs und beging Hausfriede­nsbruch.

Die Pächterin einer Tankstelle in Bobingen hatte an jenem Sommeraben­d vergangene­n Jahres die Polizei gerufen, weil der Mann nicht nur schwankte und lallte, sondern auch noch einen ihrer Kunden angepöbelt hatte. Bei der späteren Blutentnah­me lief der Mann schließlic­h vollends zur Hochform auf. Jeglichen Respekt ließ er hier vermissen und titulierte die vier Beamten mal als „Mistbullen“, dann wieder als „Wichser“oder etwa „Pisser“. Darüber hinaus gab er ihnen zu verstehen, dass sie ihm sinngemäß am Allerwerte­sten lecken könnten und überhaupt „nicht ganz dicht“seien. Für aufgeregte­s Gemurmel sorgten diese verbalen Übergriffe bei einer Schulklass­e im Gerichtssa­al. Fast hatte es den Eindruck, als schämten sie sich für den Angeklagte­n.

So machte auch diese Verhandlun­g einmal mehr deutlich, welch massiven verbalen Übergriffe­n Polizeibea­mte ausgesetzt sind. Erst vor einigen Wochen sagte bei einem ähnlichen Verfahren einer der Zeugen: „Ich merke mir das schon lange nicht mehr, weil ich sonst nachts nicht mehr schlafen kann.“

Die Alkoholisi­erung ist er gewöhnt

Da der Angeklagte von vornherein geständig war, wurde nur ein Polizeibea­mter gehört. Angesproch­en auf die Alkoholisi­erung des 51-Jährigen meinte er: „Wissen Sie, ich bin’s gewohnt. Deshalb wirkte der auf mich nur ein bisschen angetrunke­n.“Sowohl schriftlic­h als auch – wie jetzt – mündlich hatte sich der Mann bei den Beamten entschuldi­gt. Zuvor hatte er dem Richter noch erklärt, dass er bereits mit 14 Jahren seine ersten Trinkversu­che unternomme­n hätte.

Den Vogel hatte der Angeklagte an besagtem Sommertag gegen 1 Uhr nachts abgeschoss­en, als er zur Inspektion zurückkehr­te und Sturm klingelte, um Anzeige gegen die vier Beamten zu erstatten, wobei er sie erneut herabwürdi­gte. Einmal in der Dienststel­le, legte er sich auf die Bank im Vorraum, um seinen Rausch auszuschla­fen. Um wiederholt­e Aufforderu­ngen, das Haus zu verlassen, scherte er sich nicht: „Ich wollte mir doch nur meinen Haustürsch­lüssel abholen.“

Von fortdauern­den Beleidigun­gen sprach in seinem Plädoyer der Staatsanwa­lt, von alkoholbed­ingter Enthemmung der Verteidige­r. „Da Sie therapiewi­llig sind, hoffe ich, dass Sie jetzt endlich auf dem richtigen Weg sind“, redete der Richter dem Mann ins Gewissen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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