Augsburger Allgemeine (Land West)
Ein gestohlenes Ortsschild und seine Folgen
Seit der Freinacht – die Nacht auf 1. Mai – vermisst die Gemeinde Graben im südlichen Landkreis Augsburg das übliche gelbe Ortsschild. Normalerweise weist es darauf hin, wo die eine Gemarkung aufhört und nach welcher Entfernung der nächste Ort folgt. Es signalisiert Autofahrern in der Regel auch, dass nun eine andere Geschwindigkeit gilt – innerorts die üblichen 50 Stundenkilometer, außerhalb 100. Bis das neue, bereits bestellte Ortsschild montiert ist, hat die Gemeinde übergangsweise ein Tempo50-Schild aufgestellt. Geraten hatte dazu die Polizei: Fehlt die Ortstafel, so gilt die 50-Stundenkilometer-Grenze nicht, weil Verkehrsregeln deutlich sein und Verkehrszeichen im Fahren mit einem Blick erfassbar sein müssen“, sagt Gernot Hasmüller, Leiter der Polizeiinspektion Schwabmünchen.