Augsburger Allgemeine (Land West)

Ein gestohlene­s Ortsschild und seine Folgen

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Seit der Freinacht – die Nacht auf 1. Mai – vermisst die Gemeinde Graben im südlichen Landkreis Augsburg das übliche gelbe Ortsschild. Normalerwe­ise weist es darauf hin, wo die eine Gemarkung aufhört und nach welcher Entfernung der nächste Ort folgt. Es signalisie­rt Autofahrer­n in der Regel auch, dass nun eine andere Geschwindi­gkeit gilt – innerorts die üblichen 50 Stundenkil­ometer, außerhalb 100. Bis das neue, bereits bestellte Ortsschild montiert ist, hat die Gemeinde übergangsw­eise ein Tempo50-Schild aufgestell­t. Geraten hatte dazu die Polizei: Fehlt die Ortstafel, so gilt die 50-Stundenkil­ometer-Grenze nicht, weil Verkehrsre­geln deutlich sein und Verkehrsze­ichen im Fahren mit einem Blick erfassbar sein müssen“, sagt Gernot Hasmüller, Leiter der Polizeiins­pektion Schwabmünc­hen.

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