Augsburger Allgemeine (Land West)

Entscheid für Bürgermeis­ter drei Jahre bindend

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In seinem jüngsten Leserbrief, der sich auf den Leserbrief von Dr. Fabian Münch bezieht, ist Dr. Andreas Kotter unter anderem auf Bürgermeis­ter Paul Metz eingegange­n. Die veröffentl­ichte Passage war unvollstän­dig. So ist sie richtig: „Bürgermeis­ter Metz, den Bürgerwill­en respektier­end, hat wiederholt kundgetan (zuletzt auf Anfrage der AZ im Artikel des Herrn Christoph Frey vom 2. Juni), dass das Ergebnis des Bürgerents­cheides hinsichtli­ch des Gebietes südlich der B 300 für ihn drei Jahre lang bindend ist.“

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