Augsburger Allgemeine (Land West)
Wo ist das Gewissen sonst?
So, so, Frau Merkel macht für die Homo-Ehe den Abgeordneten der Union den Weg frei für die Gewissensentscheidung. Im Umkehrschluss heißt das also nichts anderes, als dass ansonsten bei Beschlüssen des Bundestages immer ein Fraktionszwang gilt und die Abgeordneten ihr Gewissen, dem gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes sie ganz allein unterworfen sind, gefälligst außer Acht zu lassen haben! Eigentlich schon lange ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.
Kaufbeuren
Rudolf Uhrle,