Augsburger Allgemeine (Land West)
Arbeitgeber darf nicht alle Mitarbeiter ins Netz stellen
Fotos der Mitarbeiter darf ein Arbeitgeber nur mit deren Erlaubnis auf seine Homepage stellen. Diese ist jederzeit widerrufbar. Darauf weist der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg hin. Jenseits der Bilder ist es aber grundsätzlich erlaubt, im Internet Daten von Angestellten zu veröffentlichen. Dazu gehören zum Beispiel E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Voraussetzung ist, dass der Kontakt nach außen Teil des Jobs ist.