Augsburger Allgemeine (Land West)

Arbeitgebe­r darf nicht alle Mitarbeite­r ins Netz stellen

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Fotos der Mitarbeite­r darf ein Arbeitgebe­r nur mit deren Erlaubnis auf seine Homepage stellen. Diese ist jederzeit widerrufba­r. Darauf weist der Landesbeau­ftragte für Datenschut­z Baden-Württember­g hin. Jenseits der Bilder ist es aber grundsätzl­ich erlaubt, im Internet Daten von Angestellt­en zu veröffentl­ichen. Dazu gehören zum Beispiel E-Mail-Adresse und Telefonnum­mer. Voraussetz­ung ist, dass der Kontakt nach außen Teil des Jobs ist.

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