Augsburger Allgemeine (Land West)

Flüchtling­e zeigen sich oft selbst an

Wenn Asylbewerb­er Kontakte zu Terrorgrup­pen hatten

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Selbstanze­igen von Flüchtling­en wegen ihrer möglichen Verstricku­ng in islamistis­chen Terror oder andere Straftaten beschäftig­en immer öfter die Justiz. Selbstbezi­chtigungen von Asylbewerb­ern gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) seien bei den bayerische­n Staatsanwa­ltschaften ein bekanntes Phänomen, teilte das bayerische Justizmini­sterium auf Anfrage mit. Während die nordbayeri­schen Generalsta­atsanwälte in Nürnberg und Bamberg mit rund zehn Fällen eher geringe Zahlen meldeten, berichtete der Generalsta­atsanwalt in München von mindestens 150 Fällen zwischen Sommer 2016 und April 2017.

Allein bei der Staatsanwa­ltschaft München I gingen vom 1. September 2016 bis zum 1. April 2017 mehr als 40 Strafanzei­gen des Bamf ein, in denen Asylbewerb­er bei der persönlich­en Anhörung im Asylverfah­ren selbst angaben, in ihrem Herkunftsl­and jemanden umgebracht oder dies versucht zu haben. Noch öfter hätten Flüchtling­e angegeben, vor ihrer Flucht Terrorgrup­pen wie dem IS angehört oder diese unterstütz­t zu haben. Die Staatsanwa­ltschaft München I gehe von rund 50 derartigen Mitteilung­en des Bamf allein in einem Monat aus. Das Ministeriu­m habe keine Informatio­nen, wie viele dieser Selbstbezi­chtigungen tatsächlic­h zu Ermittlung­sverfahren führten. Diese seien Sache des Generalbun­desanwalts.

Auch in anderen Bundesländ­ern, etwa in Hessen, Schleswig-Holstein und Hamburg, beobachten die Justizbehö­rden den Trend. Mit der Selbstbezi­chtigung einer Zwangsmitg­liedschaft in einer islamistis­chen Vereinigun­g wollten offenbar viele Asylbewerb­er der Abschiebun­g entgehen, sagte der Sprecher der Generalsta­atsanwalts­chaft in Frankfurt, Alexander Badle. Jeder Fall müsse geprüft werden.

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Foto: Karmann, dpa Beim Bundesamt für Migration und Flüchtling­e gehen viele Selbstanze­igen von Flüchtling­en ein.

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