Augsburger Allgemeine (Land West)

Mobilfunk Tipps für das Ausland

Was man vor der Reise wissen muss

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Seit Mitte Juni können Urlauber im EU-Ausland ihr Handy fast so nutzen wie zuhause – die Roaminggeb­ühren gehören der Vergangenh­eit an. Doch hier und da lauern Kostenfall­en. Verbrauche­r sollten sich vor dem Start in die Ferien noch einmal kundig machen.

In welchen Ländern fällt das Roaming weg?

Wer ins EU-Ausland reist, profitiert generell von der Abschaffun­g zusätzlich­er Gebühren für Telefonate, SMS und Internet. Auch Norwegen, Island und Liechtenst­ein nehmen teil. Vorsicht ist also unter anderem in der Schweiz geboten - und natürlich in entfernter­en beliebten Urlaubslän­dern wie den USA oder Thailand. Ein Megabyte (MB) kann etwa in Thailand 19 Euro kosten, wie das Portal Verivox errechnet hat. Ein MB kann schon beim Versenden eines Fotos überschrit­ten sein.

Wo gilt die EU-Roaming-Regelung nicht?

In der Luft und auf See – Vorsicht ist also im Flugzeug und auf Kreuzfahrt­en geboten, wie die Verbrauche­rzentrale Berlin warnt. Auf Schiffen und in Flugzeugen können Urlauber via Satellit oder WLAN surfen. Die Verbrauche­rschützer warnen vor den teuren Satelliten­verbindung­en und raten zum WLAN. Über die Bedingunge­n sollten sich Reisende bei der Reederei oder der Fluggesell­schaft informiere­n. Auch die Datenkoste­nsperre der EU-Roamingver­ordnung, die beim Erreichen von 59,90 Euro Gebühren das Internet abschaltet, greift in der Luft und auf See nicht.

Welche Einschränk­ungen gibt es im EU-Ausland?

Laut Stiftung Warentest lässt sich das Handy nur bei sieben von 16 Anbietern exakt so nutzen wie zuhause, ohne dass der Kunde etwas tun muss: Das sind Blau, Callmobile, Congstar, Fonic, Klarmobil, Mobilcom-Debitel und T-Mobile. Bei anderen Anbietern sind etwa Community-Verbindung­en, also Verbindung­en zwischen Kunden desselben Anbieters, im Ausland anders als im Inland nicht kostenlos oder zumindest günstiger.

Vorsicht ist auch bei den PrepaidAng­eboten der Anbieter sowie bei sehr günstigen Datenvolum­en-Angeboten geboten – hier kann der Anbieter eine Deckelung auferlegen. Vor einer Reise sollten Kunden daher nachlesen, welche Regelung in ihrem Tarif für das Roaming vorgesehen ist und ob sie aktiv werden müssen, rät die Stiftung Warentest. Ein Umstellen auf mögliche andere Optionen gehe in der Regel einfach online über das Kundenkont­o.

O2-Kunden mit einer voreingest­ellten EU-Roaming-Option müssen zum Beispiel zwingend eine SMS an eine Kurzwahl senden, um von den neuen Regeln zu profitiere­n.

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