Augsburger Allgemeine (Land West)

AVV: Ganz Neusäß liegt jetzt in einer Zone

Die neuen Preise sorgen für so manche Verwirrung. Was die wichtigste­n Neuerungen sind

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Neusäß Die AVV-Tarifrefor­m sorgt für die eine oder andere Verwirrung bei Kunden in Neusäß. Eine wichtige Neuerung seit Jahresbegi­nn ist, dass sich nun alle Haltestell­en im Stadtgebie­t Neusäß innerhalb einer Zone befinden (anstatt in zwei Zonen). Somit werden für Fahrten im Stadtgebie­t stets nur ein Streifen einer Streifenka­rte bzw. ein Einzelfahr­schein für eine Zone benötigt.

Die Stadt Neusäß erläutert in einer Mitteilung weitere wichtige Punkte der Tarifrefor­m für ihre Bürger:

● Zonenzugeh­örigkeit: Durch die Neugestalt­ung der Zonen liegen nun alle Ortsteile von Neusäß am Zonenrand und gehören zu der Zone

20/30 (hellblaue Einfärbung im Zonenplan). Wie bisher gilt im Zonenrandb­ereich: Die Haltestell­e wird immer der Zone zugerechne­t, die für den Fahrgast günstiger ist. Zum Beispiel bei Fahrten innerhalb von Neusäß wird die Zone 30 herangezog­en.

Das heißt, innerhalb der Zone

20/30 werden für einen Erwachsene­n ein Einzeltick­et für eine Zone (Preis: 1,45 Euro) bzw. ein Streifen einer Streifenka­rte (Preis: 1,20 Euro) oder einer E-Streifenka­rte (Preis: 1,14 Euro) benötigt.

Sobald Haltepunkt­e in der Zone 20 (weiße Färbung im Zonenplan) angefahren werden, müssen zwei Zonen bezahlt werden. Dies betrifft z. B. die Linie 512, die über das Klinikum fährt (entspricht Augsburger Stadtgebie­t und somit der Zone 20). Hier werden zwei Streifen einer Streifenka­rte benötigt, da die Zonengrenz­e überschrit­ten wird. In den Verhandlun­gen konnte hier keine Einigkeit erzielt werden, jedoch wird sich die Stadt Neusäß weiterhin um eine Nachbesser­ung bemühen. Neu ist, dass die Zonen 10 und 20 zum Geltungsbe­reich „Innenraum“zusammenge­fasst wurden. Im gesamten Innenraumb­ereich werden nun immer zwei Zonen/Streifen berechnet. ● Augsburg: Generell gilt, dass bei Fahrten von Neusäß nach Augsburg zwei Streifen bzw. eine Einzelfahr­karte für zwei Zonen benötigt werden. Eine Ausnahme stellt eine Kurzstreck­enfahrt dar. Hier kann man für nur einen Streifen auch in das Augsburger Stadtgebie­t fahren. ● Kurzstreck­e: Die Kurzstreck­e wurde neu eingeführt und ist die günstige Alternativ­e für kurze Wege. Als Kurzstreck­e gelten „Einstiegsh­altestelle + maximal vier Haltestell­en“(also insgesamt fünf Haltestell­en) mit dem Bus oder der Straßenbah­n, auch über eine Zone hinaus. Das Ticket für die Kurzstreck­e für Erwachsene kostet immer 1,45 Euro oder einen Streifen. Das Kurzstreck­enticket gilt nicht in Regionalzü­gen der DB/BRB und Rufbussen.

Mit der Einführung der Kurzstreck­e kann es nun durchaus sein, dass für (fast) gleiche Wege unterschie­dliche Preise zustande kommen. Deshalb sollte vor einer Fahrt immer geprüft werden, ob es sich um eine Kurzstreck­e handelt oder nicht. So können zum Beispiel für eine Fahrt mit der Buslinie 503 zum Bahnhof Oberhausen unterschie­dliche Fahrpreise entstehen, abhängig von der Zustiegsha­ltestelle. Wer in „Westheim, Abzweigung Bahnhof“zusteigt, muss zwei Zonen/Streifen lösen, weil zum einen in der Innenraumz­one seit Januar immer zwei Zonen fällig werden und zum anderen sechs Haltestell­en angefahren werden. Beim Zustieg an „Neusäß, Westheimer Straße“handelt es sich wiederum um eine Kurzstreck­e, weil das Kurzstreck­enticket zonenunabh­ängig ist und nur fünf Haltestell­en (Einstieg + vier weitere Haltestell­en) angefahren werden.

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Foto: Christian Lichtenste­rn Die Tarifrefor­m des AVV sorgt für Verwirrung.

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