Augsburger Allgemeine (Land West)

Balkonabfl­üsse müssen freigehalt­en werden

-

Grundsätzl­ich trifft den Vermieter die Instandhal­tungs- und Instandset­zungspflic­ht der Mietsache. Mieter haben aber eine Mitwirkung­spflicht. Sie müssen Vermieter über Mängel informiere­n. Das Abflussroh­r des Balkons müssen sie sogar sauber halten, dass Laub oder andere Verschmutz­ungen den Balkonabfl­uss nicht verstopfen und keine weiteren Schäden entstehen. Darauf weist der Eigentümer­verband Haus & Grund hin. Balkonkübe­l oder Bodenbeläg­e dürfen den Abfluss nicht behindern. Kann stehendes Wasser nicht abfließen, muss der Vermieter schnellstm­öglich informiert werden. Nach ständiger Rechtsprec­hung sind Mieter in Bezug auf die Mietsache obhutspfli­chtig – und zwar auch längeren Abwesenhei­ten, das heißt, dass notfalls Nachbarn oder Bekannte beauftragt werden sollten. Entstehen durch die Missachtun­g dieser Pflicht Schäden am Gebäude oder Dritter, so haftet der Mieter.

Newspapers in German

Newspapers from Germany