Augsburger Allgemeine (Land West)
Balkonabflüsse müssen freigehalten werden
Grundsätzlich trifft den Vermieter die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht der Mietsache. Mieter haben aber eine Mitwirkungspflicht. Sie müssen Vermieter über Mängel informieren. Das Abflussrohr des Balkons müssen sie sogar sauber halten, dass Laub oder andere Verschmutzungen den Balkonabfluss nicht verstopfen und keine weiteren Schäden entstehen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Balkonkübel oder Bodenbeläge dürfen den Abfluss nicht behindern. Kann stehendes Wasser nicht abfließen, muss der Vermieter schnellstmöglich informiert werden. Nach ständiger Rechtsprechung sind Mieter in Bezug auf die Mietsache obhutspflichtig – und zwar auch längeren Abwesenheiten, das heißt, dass notfalls Nachbarn oder Bekannte beauftragt werden sollten. Entstehen durch die Missachtung dieser Pflicht Schäden am Gebäude oder Dritter, so haftet der Mieter.